Begünstigen Sie die TIR in Ihrem Testament mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis
In einem Testament können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich festhalten. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen an Menschen oder an Institutionen geht, die Ihnen immer wichtig waren. So lebt das, was Ihnen zu Lebzeiten wichtig war, über Ihr Leben hinaus weiter. Unsere Testamentsbroschüre soll als Orientierungshilfe zur Regelung Ihres Nachlasses dienen.
Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch sehr gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hier, um die Broschüre in gedruckter Form zu bestellen oder einen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Beratung ist selbstverständlich unverbindlich und vertraulich.
Die TIR ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Im Falle einer Berücksichtigung der TIR in Ihrem Testament fliesst somit der gesamte Wert Ihres Vermächtnisses oder Nachlasses vollumfänglich in unsere Tierschutzprojekte.
Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch sehr gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hier, um die Broschüre in gedruckter Form zu bestellen oder einen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Beratung ist selbstverständlich unverbindlich und vertraulich.
Die TIR ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Im Falle einer Berücksichtigung der TIR in Ihrem Testament fliesst somit der gesamte Wert Ihres Vermächtnisses oder Nachlasses vollumfänglich in unsere Tierschutzprojekte.
Haben Sie Fragen zu Erbschaften und Legaten?
Kontaktieren Sie Frau Christine Künzli:
Tel. +41 (0) 43 443 06 43