Souvenirs und Konsumgüter
Reisende sollten daher vorab bei den zuständigen Behörden nachfragen, ob die Ein- und Ausfuhr der Ware erlaubt ist bzw. welche Papiere erforderlich sind. Erste Anhaltspunkte für die Schweiz stellt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf seiner Webseite bereit. Der Souvenir-Ratgeber des WWF, der in Zusammenarbeit mit dem BLV entwickelt wurde, bietet zudem eine Suchfunktion für die häufigsten Souvenirs an. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass auch korrekt ausgestellte CITES-Papiere keinerlei Garantie für einen artgerechten Umgang mit dem Tier darstellen, da Tierschutzfragen – beispielsweise die Art und Weise der Tötung, des Transports oder der Haltung von Wildtieren – im Rahmen des internationalen Artenschutzabkommens CITES keine bzw. nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Darüber hinaus sollte am Ferienort auch darauf geachtet werden, keine tierquälerischen Spezialitäten zu verspeisen. In Asien sehr beliebt sind beispielsweise Haifischsuppen. Mehrere Millionen Haie müssen hierfür jährlich ihr Leben lassen. Nicht selten leben die Tiere noch, wenn ihnen die Flossen abgetrennt werden. Die Herstellung tierischer Produkte ist ganz allgemein häufig mit erheblichem Tierleid verbunden, weltweit und unabhängig von der Tierart. Gerade aber der Konsum von Froschschenkeln, Hummer, Schildkröten, Walfleisch, Buschfleisch, Singvögeln und weiteren Wildtierarten geht regelmässig mit einer qualvollen Erzeugung und nicht selten auch mit Artenschutzproblemen einher. Daher gilt auch auf Reisen: Jede Person hat die Möglichkeit, durch tierfreundliches Verhalten einen Beitrag zu einer respektvolleren Welt zu leisten.