TIR-Kalender 2020 – Tierschutzrechtliche Frage im Dezember
Der beliebte TIR-Kalender 2020 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Dezember beschäftigt sich mit der Frage, was unter der Rollkur verstanden wird.
14.12.2020
"Kürzlich habe ich im Fernsehen einen Beitrag über Dressurreitturniere gesehen. Dabei war immer wieder die Rede von der verbotenen Rollkur bei Pferden. Worum handelt es sich dabei?"
Antwort von TIR:
Tierschutz und Pferdesport sind nur dann miteinander zu vereinbaren, wenn das Wohlbefinden der Tiere sichergestellt ist und sie nicht überanstrengt werden. Besonders wenn Prestige und hohe Gewinne locken, besteht allerdings die Gefahr, dass Pferde mit tierschutzwidrigen Massnahmen zu Höchstleistungen getrieben werden.
Übertriebener Ehrgeiz von Reitern kann dabei nicht nur im Profi-, sondern häufig auch im Amateurbereich ernsthafte Konsequenzen für die Pferde haben. Pferde sind sehr schwere und dem Menschen kräftemässig überlegene Tiere, weshalb schnell einmal zu übertrieben harten Methoden gegriffen wird, um sie unter Kontrolle zu halten. Darunter fällt auch die im Dressurreitsport immer wieder anzutreffende Rollkur.
Als Rollkur bezeichnet man die extreme Kopf-Hals-Haltung des Pferdes, bei der der Kopf durch gewaltsames Einwirken der Reiterhand oder durch Hilfsmittel in tiefer Haltung gegen die Brust gezogen wird, was zu einem Einrollen des Kopfes und zu einer Überspannung des Rückens führt.
Seit 2014 ist die Rollkur in der Schweiz ausdrücklich als Tierquälerei verboten und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht.
Bitte beachten Sie, dass im November bereits unser neuer Kalender 2021 erschienen ist! Sie können den Kalender 2021 in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.