TIR-Kalender 2020 – Tierschutzrechtliche Frage im April
Der beliebte TIR-Kalender 2020 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der April beschäftigt sich mit der Frage, ob Tiere erben können.
27.04.2020
"Ich bin 94 Jahre alt und möchte, dass mein Vermögen nach meinem Tod meinen Tieren zukommt. Ist dies rechtlich überhaupt möglich?"
Antwort von TIR:
Hat ein Erblasser bezüglich der Verteilung seines Vermögens zu Lebzeiten nichts angeordnet, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese kann zu unerwünschten Ergebnissen führen. Der Erblasser hat jedoch auch die Möglichkeit, eine letztwillige Verfügung, also ein Testament oder einen Erbvertrag, zu errichten. Auf diese Weise können Dritte als Erben eingesetzt beziehungsweise kann diesen ein Vermächtnis in Form eines Geldbetrags oder eines bestimmten Gegenstands zugewendet werden.
Tiere selbst können hingegen weder Erben noch Vermächtnisnehmer sein. Denn obwohl Tiere rechtlich nicht mehr als Sachen gelten, haben sie im Gegensatz zum Menschen keine eigenen Rechte im juristischen Sinn. Das Zivilgesetzbuch legt aber fest, dass eine testamentarische oder erbvertragliche Zuwendung an ein Heimtier ausdrücklich als Auflage für die Erben oder Vermächtnisnehmer gilt, angemessen für das Tier zu sorgen. Der Erblasser könnte etwa jener Person, die sich um das Tier kümmern soll, eine bestimmte Summe zuweisen, von der sie einen monatlichen Betrag für die Unterbringung und Versorgung des Tieres zu verwenden hat.
Für die Gültigkeit eines Testaments sind einige Punkte zwingend zu beachten. Ein sogenanntes eigenhändiges Testament – die häufigste Form von letztwilligen Verfügungen – muss von A bis Z von Hand geschrieben sowie mit Ort, Datum und der Unterschrift des Erblassers versehen sein. Bei komplizierten Verhältnissen empfiehlt es sich, ein sogenanntes öffentliches Testament verfassen zu lassen. Dieses wird von einem Notar oder einer anderen Urkundsperson aufgesetzt und dann vom Erblasser vor dem Notar und zwei Zeugen unterzeichnet.
Sie können den Kalender in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.