TIR bittet um Rücksichtnahme auf Tiere bei der Nationalfeier
Die trotz Regen anhaltende Waldbrandgefahr wird voraussichtlich vielerorts zu Feuer- und Feuerwerksverboten für den kommenden 1. August führen. Zudem verzichten verschiedene Städte aus Klima- und Lärmschutzgründen auf öffentliche Feuerwerke. Nicht überall ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jedoch untersagt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bittet auch dieses Jahr um Rücksichtnahme auf Heim-, Nutz- und Wildtiere, für die laute Knallgeräusche oftmals Stress und Angst bedeuten.
29.07.2019
Insbesondere angebundene oder in Räumlichkeiten eingesperrte Tiere haben keine Möglichkeit, sich dem Lärm zu entziehen. Etliche Tiere verfügen über ein weit ausgeprägteres Gehör als der Mensch und erleben Knallgeräusche deshalb intensiver. Neben dem oftmals unbeachteten Tierleid können aufgeschreckte Tiere auch Unfälle verursachen, durch die Mensch und Tier zu Schaden kommen können.
Um die Angst des eigenen Tieres während der 1. August-Feier zu lindern, ist es ratsam, die Zeit mit dem Tier zu verbringen, sich aber möglichst natürlich zu verhalten, um die Angst des Vierbeiners nicht ungewollt zu verstärken.
Unbedingt vermieden werden sollten Spaziergänge oder das Gewähren von Freilauf nach dem Eindämmern der 1. Augustnacht. Empfindliche Hunde können durch unerwartetes Knallen in Panik geraten und weglaufen. In verstörtem Zustand sind sie unter Umständen nicht mehr in der Lage, den Rückweg zu finden.
Die aktuell vielerorts aus Sicherheitsgründen ausgesprochenen Feuer- und Feuerwerksverbote entschärfen die Situation dieses Jahr gewissermassen. Dennoch ist selbst in Gebieten mit entsprechenden Einschränkungen vereinzelt mit unerlaubtem Zünden von Knallkörpern zu rechnen. Das Abbrennen von Feuerwerksmaterial ist auf den Abend des 1. August zu beschränken. Im Handel sind übrigens auch Feuerwerkskörper erhältlich, die ohne übermässige Knalleffekte auskommen.