Neuer TIR-Flyer: Für einen konsequenten Vollzug des Tierschutzrechts!
Die Tierschutzvorfälle in Hefenhofen (TG) haben im August 2017 und nach dem Erscheinen des Berichts der vom Regierungsrat eingesetzten Untersuchungskommission im vergangenen November landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Fall zeigt, dass bei der Umsetzung des Tierschutzrechts in der Schweiz nach wie vor erhebliche Defizite bestehen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert daher von den Kantonen die Schaffung griffiger Vollzugsstrukturen, damit die Tierschutzvorschriften auch konsequent umgesetzt werden. In ihrem aktuellen Informationsflyer zeigt die TIR auf, wo die Probleme im Vollzug des Tierschutzrechts liegen und wie sie auf Verbesserungen hinarbeitet.
26.02.2019
Obwohl der Fall "Hefenhofen" in seinem Ausmass sicher aussergewöhnlich ist – während 15 Jahren wurden auf dem Hof des Tierhalters U.K. regelmässig Tierschutzverstösse festgestellt und musste letztlich die Beschlagnahmung von über 200 Tieren angeordnet werden –, zeigt er doch, dass die Schweiz im Vollzug ihrer Tierschutzgesetzgebung teilweise immer noch gravierende Mängel aufweist. So fehlt es oft etwa an der Bereitschaft der verschiedenen für den Vollzug zuständigen Straf- und Verwaltungsbehörden, in Tierschutzfällen zusammenzuarbeiten. Dies verhindert, dass fehlbare Tierhalter zügig und mit griffigen Massnahmen und Sanktionen belegt und die betroffenen Tiere damit angemessen und nachhaltig geschützt werden. Die von der TIR jährlich veröffentlichten Analysen des Schweizer Tierschutzstrafvollzugs zeigen zudem auf, dass Tierquälereien nach wie vor zu oft gar nicht oder zu mild bestraft werden. Zentral für die Vollzugsdefizite ist schliesslich, dass den Tieren von den meisten Kantonen kein "Geschädigtenvertreter" in Rechtsverfahren zugestanden wird. Somit fehlt es den Tieren an unabhängigen "Fürsprechern", die gegenüber den Behörden und Gerichten ihre Interessen wahrnehmen.
Die TIR wird auch weiterhin beharrlich auf Missstände im Tierschutzvollzug hinweisen und sich unbeirrt für einen konsequenten Vollzug des Tierschutzrechts einsetzen. Weitere Informationen über die Forderungen der TIR für einen starken Tierschutzvollzug lesen Sie in unserem aktuellen Flyer. Sämtliche TIR-Informationsflyer können kostenlos bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.
Weitere Informationen:
- TIR-Informationsflyer Nr. 45 "Für einen konsequenten Vollzug des Tierschutzrechts"
- TIR-Analysen der Schweizer Tierschutzstrafpraxis
- Schweizer Tierschutzstrafrecht in Theorie und Praxis (Schriften zum Tier im Recht, Band 1)
- Newsmeldung vom 1. November 2018: TIR unterstützt Empfehlungen im Fall Hefenhofen
- Newsmeldung vom 7. November 2017: Offener Brief wegen Mängeln im Tierschutzvollzug – Antwort von Bundesrat Alain Berset
- Newsmeldung vom 4. August 2017: Skandalöser Fall von Vollzugsmangel im Kanton Thurgau