Ertränkte Hunde: Bezirksgericht Zofingen verurteilt Ehepaar wegen Tierquälerei zu bedingten Freiheitsstrafen
Am Donnerstag, 3. Mai hat das Bezirksgericht Zofingen einen 38-jährigen Mann wegen mehrfacher Tierquälerei und falscher Anschuldigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie zu einer Busse von CHF 1000 verurteilt. Der Beschuldigte hatte im September 2016 die zwei Rehpinscher seiner Frau in der Aare ertränkt. Diese wurde ebenfalls verurteilt: Wegen Anstiftung zur Tierquälerei und wegen falscher Anschuldigung erhält sie eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe. Die Tat des Ehepaars hatte in der ganzen Schweiz für Entsetzen gesorgt.
04.05.2018
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Ein Jahr sollte der Mann im Gefängnis absitzen. Angesichts der Grausamkeit der begangenen Tat, ist es für die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) nicht nachvollziehbar, weshalb das Gericht nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt ist, sondern für beide Täter nur je eine bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen hat. Bei mehrfach begangener Tierquälerei besteht ein höchstmögliches Strafmass von viereinhalb Jahren unbedingter Freiheitsstrafe.
Zu fragen bleibt, inwiefern die Täter künftig Zugang zu Tieren haben werden. Die TIR bittet die kantonale Veterinärbehörde entsprechende verwaltungsrechtliche Massnahmen, insbesondere ein generelles Tierhalteverbot, für die beiden Täter zu prüfen, um künftiges Tierleid zu verhindern.