Revision der Verordnungen zum Lebensmittelrecht (Projekt Largo) - TIR reicht Stellungnahme ein
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die revidierten Verordnungen zum Lebensmittelrecht in die Anhörung geschickt (Projekt Largo). Gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kommt es mit der Revision der Verordnungen zum Lebensmittelgesetz zu einem Paradigmenwechsel: Zukünftig sollen alle Lebensmittel erlaubt sein, die sicher und gesetzeskonform sind. Insbesondere sollen bei einer positiven Risikobeurteilung erstmals gewisse Insektenarten als Lebensmittel zugelassen werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert verschiedene Aspekte der Verordnungsentwürfe und reichte beim BLV Ende Oktober eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen ein.
09.11.2015
Zu bedauern ist insbesondere, dass die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK), die Schlachtungen von Tieren ab dem 7. Lebenstag erlaubt, nicht revidiert worden ist. Die Zahl von Frühschlachtungen von Kälbern nach wenigen Tagen ist deutlich angestiegen, da die Züchtung auf extreme Milchleistung immer mehr Kälber hervorbringt, deren Mast wirtschaftlich nicht rentabel ist. Solche Frühschlachtungen sind zu verbieten, da sie eine Würdemissachtung darstellen und damit der Tierschutzgesetzgebung klar widersprechen. Auch die mit dem Revisionsentwurf beibehaltene Ausnahme, dass andere Tiere als Säugetiere und Vögel auch ausserhalb von bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden dürfen, ist aus Tierschutzsicht fragwürdig. Dies gilt namentlich für Frösche. Jährlich werden rund 450‘000 lebende Frösche zu Speisezwecken in die Schweiz importiert und hier geschlachtet.
Die bestehenden Deklarationsvorschriften finden sich aktuell in verschiedenen Verordnungen und erfassen lediglich einen überaus geringen Teil an Waren tierischen Ursprungs. Produkte, deren Herstellungsweise dem Schweizer Tierschutzstandard krass widerspricht (so etwa Enten- und Gänsestopfleber oder Fleisch von unbetäubt geschlachteten Tieren, das in konventionelle Verkaufskanäle fliesst), sind aus Tier-, Umwelt- und Konsumentenschutzgründen dringend entsprechend zu kennzeichnen. Informationen über die Haltungsart bzw. die Herstellungsmethode sind für die Konsumentinnen und Konsumenten von grossem Interesse.
Die Zulassung von drei Insektenarten (Mehlwurm, Heimchen und Wanderheuschrecke) als Lebensmittel gemäss der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH) ist aus Tierschutzsicht kritisch zu beurteilen. Nach Auffassung der TIR besteht keine Notwendigkeit für eine Ausdehnung des Angebots an tierischen Nahrungsmitteln; es existieren genügend pflanzliche Eiweissquellen. Werden bestimmte Insektenarten dennoch als Nahrungsmittel zugelassen, so sind jedenfalls die Anforderungen an die Haltung und Tötung der Tiere rechtlich zu regeln. Die Massentierhaltung von Insekten ist unter Tierschutzaspekten keineswegs unproblematisch und nicht mit der natürlichen Lebensweise der Tiere vergleichbar. Nach Einschätzung von Experten ist der Einsatz von Medikamenten sehr wahrscheinlich, wenn man Insekten im industriellen Massstab züchtet. Es ist unklar, von welchen Krankheiten die Tiere befallen werden und welche Hygieneprobleme bei der Massenproduktion auftreten. Auch die Auswahl der zulässigen Insektenarten erscheint fragwürdig; insbesondere können Mehlwürmer den Zwergbandwurm auf den Menschen übertragen. Unter Tierschutzaspekten bedürfen zudem die zulässigen Tötungsmethoden einer klaren Regelung. Werden die Tiere lebendig und unbetäubt ins heisse Öl gegeben, ist dies nicht tierschutzkonform.
Die TIR hofft, dass ihre Verbesserungsvorschläge bei der Überarbeitung der Verordnungsentwürfe berücksichtigt werden. Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme.