TIR in der kantonalen Tierschutz- und Tierversuchskommission
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat MLaw Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), als neues Mitglied der kantonalen Tierschutzkommission gewählt. Vanessa Gerritsen, stellvertretende Geschäftsleiterin der TIR, ist zudem als Tierschutzdelegierte in der kantonalen Tierversuchskommission bestätigt worden. Somit ist die TIR weiterhin in den beiden wichtigsten amtlichen Tierschutzgremien des Kantons Zürich vertreten.
02.09.2016
Beide Kommissionen sind per Juli 2015 neu zusammengesetzt worden. Bereits seit über zehn Jahren hat die TIR Einsitz in der kantonalen Tierversuchskommission (Gieri Bolliger von 1999-2009, seither Vanessa Gerritsen). Hier haben die Tierschutzvertreter insbesondere durch zwei Bewilligungsverweigerungen für Primatenversuche an der Universität und ETH Zürich für Aufsehen gesorgt. Die Ablehnungsentscheide wurden von den betroffenen Forschern bis vor Bundesgericht gezogen, wo sie – wie schon vor sämtlichen zuvor angerufenen Instanzen – im Herbst 2009 unterlagen. Die beiden Verfahren gelten aus Sicht des Tierschutzes als Meilensteine im Bereich des Tierversuchsrechts. Aufgabe der Tierversuchskommission ist es, die Bewilligungsfähigkeit jedes einzelnen Tierversuchsantrags hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und insbesondere auch im Lichte der Verhältnismässigkeit zu prüfen. Lic. iur. Vanessa Gerritsen wurde in ihrem Amt als Tierschutzdelegierte in der kantonalen Tierversuchskommission für die nächste Amtsperiode bestätigt.
Die TIR ist zudem auch weiterhin in der kantonalen Tierschutzkommission vertreten, die vor allem die Vollzugsorgane in allen Tierschutzfragen, die nicht den Tierversuchsbereich betreffen, berät. Nach Dr. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR (Einsitz von 2011-2015) hat dieses Amt MLaw Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsleiterin der TIR und Rechtsanwältin, übernommen. Damit hat die TIR Einsitz in den beiden wichtigsten amtlichen Tierschutzgremien des Kantons Zürich. Die Nominationen sind durch den Verein Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) erfolgt, die Amtsperiode beträgt vier Jahre.