Umgang mit Fischen: Bericht der Eidgenössischen Ethikkommission stützt die Forderungen der TIR
Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) hat heute in Bern ihren Bericht zum ethischen Umgang mit Fischen vorgestellt. Darin kommt sie zum Schluss, dass den Fischen Schmerzempfinden zumindest nicht abgesprochen werden kann. Dies hat konkrete Auswirkungen auf den menschlichen Umgang mit ihnen. In ihrem Bericht legt die EKAH ihre Überlegungen dar und unterbreitet Empfehlungen für Gesetzgebung und Praxis. Dabei stützt sie in wesentlichen Teilen die Forderungen der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) über den Umgang mit Fischen, die diese in ihrem Gutachten zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2013 aufgestellt hat.
01.12.2014
Für die Mehrheit der Mitglieder der EKAH liefern die heute vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zwar keine Beweise zur Empfindungsfähigkeit von Fischen. Die Indizien machten es aber schwierig, zumindest bestimmten Fischarten das Schmerzempfinden abzusprechen. Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder vertritt sogar die Auffassung, dass Fischen aufgrund der naturwissenschaftlichen Befunde eine Form des Schmerzempfindens attestiert werden muss. Aber auch ohne völlige Gewissheit über ihre Schmerzempfindungsfähigkeit ist die EKAH der Ansicht, dass die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse über Fische Folgen für den menschlichen Umgang mit ihnen haben müssten. So seien Betäubungs- und Tötungsmethoden sowie Haltungsbedingungen in Zucht, Forschung, privater Haltung und Fischerei zu überprüfen.
Die EKAH hält in ihrem Bericht fest, dass aus ethischer Sicht keine überzeugenden Gründe bestünden, Fische rechtlich hinsichtlich des Schutzniveaus und der Differenzierung der Regelungen nicht grundsätzlich anderen Wirbeltieren (wie beispielsweise Säugetieren oder Vögeln) gleichzustellen. Konkret fordert sie unter anderem ein Verbot für das Angeln und Töten von Fischen ohne Sachkundenachweis sowie Massnahmen zur Sensibilisierung und Schulung der Halter von Zierfischen, wie man sie auch in anderen Bereichen der Heimtierhaltung kennt.
Weiter äussert sich die EKAH auch zum anhaltenden Trend von Aquakulturen und macht in diesem Zusammenhang auf verschiedene tierschutzrelevante Problemfelder aufmerksam. Insbesondere weist sie auf das bei Aquakulturen bestehende Risiko hin, dass bei einer technischen Fehlfunktion der gesamte Fischbestand geschädigt oder vernichtet wird.
Die EKAH fordert daher, dass technische Risiken von Anlagen soweit zu
minimieren sind, dass Fehlfunktionen nach menschlichem Ermessen nicht zu
einem Massensterben der Fische führen können. Die Interessen der Fische
seien aus ethischer Sicht höher zu gewichten als die ökonomische
Profitabilität der Anlage.
Insgesamt weist der EKAH-Bericht damit
in eine ähnliche Richtung wie das letzte Woche veröffentlichte
Gutachten der TIR zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2013 (siehe
Newsmeldung vom 27. November 2014). Die TIR kritisiert darin unter
anderem die ungenügende rechtliche Erfassung von Fischen und verlangt
eine verstärkte Schulung und Ausbildung von Personen, die mit Fischen
umgehen. Wie die EKAH plädiert sie dabei für die Streichung der
Ausnahmebestimmung, wonach Fische unter bestimmten Umständen auch ohne
Sachkundenachweis gefangen und getötet werden dürfen. Ausserdem begrüsst
die TIR die Schlussfolgerungen der EKAH in Bezug auf Aquakulturen,
deren problematische Aspekte die TIR in ihrer Analyse ebenfalls
aufgreift.
Die TIR ist insgesamt sehr erfreut über den
EKAH-Bericht und die daraus resultierenden Forderungen, die sich in
vielen Punkten mit ihren eigenen rechtlichen Bestrebungen decken. Lesen
Sie hier den vollständigen Bericht der Ethikkommission.