TIR erfreut über mehr Transparenz im Bereich Tierversuche
Der Bund gibt künftig mehr Details zu Tierversuchen bekannt. Seit diesem Monat informiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) alle drei Monate über Titel, Versuchszweck und Schweregrad der im jeweiligen Zeitraum abgeschlossenen Tierversuche. Die TIR begrüsst diesen Schritt in Richtung mehr Transparenz im Tierversuchsbereich, sieht aber noch immer grossen Handlungsbedarf.
12.11.2014
Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 600'000 Tiere in Tierversuchen verwendet. Als Tierversuch wird jedes geplante und von einem Versuchswillen getragene Vorhaben bezeichnet, für das lebende Tiere verwendet werden. Neben einem allfälligen Gewinn an fachspezifischen Erkenntnissen ist dabei charakteristisch, dass die eingesetzten und in der Regel aus speziellen Zuchtbetrieben stammenden Tiere teilweise beträchtlichen physischen und psychischen Belastungen (Schmerzen, Ängsten, dauerhaften Schäden etc.) ausgesetzt und im Rahmen der Experimente oder in deren Anschluss häufig getötet werden.
Die Notwendigkeit und ethische Zulässigkeit von Tierversuchen bilden einen besonders sensiblen und kontrovers behandelten Diskussionspunkt innerhalb der Mensch-Tier-Beziehung. Diesem Umstand versucht der Gesetzgeber mit einer Bewilligungspflicht und einer zwingend vorzunehmenden Güterabwägung Rechnung zu tragen. Jeder einzelne Tierversuch bedarf der Bewilligung durch die kantonale Veterinärbehörde. Gesuche für belastende Versuche werden zudem von der jeweiligen kantonalen Tierversuchskommission begutachtet, die der Veterinärbehörde anschliessend einen Antrag auf Annahme oder Ablehnung stellt. Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen die Forschenden aufzeigen, dass der wissenschaftliche Nutzen ihres geplanten Versuchs die Summe der Belastungen, die auf Seite der Tiere entstehen, überwiegt.
Gerade weil das Thema Tierversuche sehr kontrovers in der Gesellschaft
diskutiert wird, ist die Information der Öffentlichkeit in diesem
Bereich sehr wichtig. Daher begrüsst die TIR die auf einer Teilrevision
der Tierschutzgesetzgebung basierende Neuerung, wonach das BLV auf
seiner Website neu alle drei Monate über Titel, Versuchszweck und
Schweregrad der im betreffenden Zeitraum abgeschlossenen Tierversuche in
der Schweiz informiert. Dennoch erkennt die TIR hinsichtlich der
Transparenz im Bereich Tierversuche noch grossen Handlungsbedarf. Auch
mit der neuen Regelung steht der Schutz der persönlichen und monetären
Interessen der Forscher weiterhin über jenem der Tiere. Für eine
fundierte öffentliche Meinungsbildung wäre der Zugang zu weiteren
Informationen, etwa über die an den Tieren vorgenommen Manipulationen,
die Haltungsbedingungen, die Zucht gentechnisch veränderter Tiere und
deren Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden, die Überwachung und Betreuung
der Tiere, der konkrete Erkenntnisgewinn der einzelnen Versuche und die
jeweils vorgenommene Güterabwägung, von grosser Bedeutung.
Die
TIR wird sich weiterhin für Verbesserungen im Tierversuchsbereich
engagieren. Dabei macht sie sich nicht nur für mehr Transparenz, sondern
insbesondere auch für eine verstärkte Berücksichtigung der Interessen
der Tiere im Bewilligungsverfahren stark.