TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen
Die Europäische Union (EU) dehnt ihre Kompetenz im Bereich Tierschutz künftig auf Hunde und Katzen aus und will damit das Problem verwahrloster Streunertiere angehen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich über diesen historischen Entscheid, der für unzählige Tiere neue Hoffnung bedeutet.
15.12.2010
Der EU-Ministerrat hat mit Beschluss vom 29. November 2010 entschieden, Hunde und Katzen in den künftigen Tierschutzaktionsplan (2011-2015) zu integrieren und die entsprechenden nationalen Regelungen zu harmonisieren. Ermächtigt wird die EU durch Art. 13 des Vertrags von Lissabon.
Die EU sieht sich aus verschiedenen Gründen für den neuen Aufgabenbereich verantwortlich: Die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen des internationalen illegalen Welpenhandels, die Gesundheitsrisiken für Mensch und Tier durch unkontrollierte Streunerpopulationen und der wachsende Stellenwert, den die europäische Bevölkerung diesen Tieren zukommen lässt, sprechen dafür, die Bestimmungen auch in den die Hunde und Katzen betreffenden Bereichen europaweit zu vereinheitlichen.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich gemeinsam mit dem European Policy Office (EPO) von Vier Pfoten in Brüssel, dessen Bemühungen für diesen Erfolg massgeblich waren.
Das EPO hat zwei vielbeachtete Konferenzen zum Thema Heimtiere in der EU
durchgeführt, eine Themenwebseite erstellt, die gemeinsam mit der
belgischen Regierung vorgestellt wurde (www.carodog.eu), und ein
europäisches Netzwerk zur EU-weiten Registrierungspflicht mit Anbietern,
Anwendern und Experten aufgebaut.
Die TIR hat mit einer
umfangreichen Untersuchung und Zusammenstellung der Gesetzgebung zum
eidgenössischen und kantonalen Hunderecht einen bedeutenden Teil zur
künftigen Harmonisierung geleistet, indem die schweizerischen
Rechtsgrundlagen in übersichtlicher Form als mögliches Vorbild zur
Orientierung der EU-Bemühungen dienen können.
Aus Tierschutzsicht
ist es von besonderer Bedeutung, dass die Vereinheitlichung des
europäischen Hunde- und Katzenrechts auf höchstem Niveau stattfindet und
sich nicht an den Standards solcher Staaten orientiert, in denen
Tierschutz ganz unten auf der politischen Agenda steht.