Umsichtiger Bundesratesentscheid zu gefährlichen Hunden. Stiftung für das Tier im Recht hält am Vorschlag für ein einheitliches Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden fest
Die Stiftung für das Tier im Recht nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Gesamtbundesrat in Sachen "gefährliche Hunde" Besonnenheit zeigt und dem Parlament die Ablehnung der Motion zur frühzeitigen Inkraftsetzung der Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes empfiehlt. Wie von ihr verschiedentlich unterstrichen, wären die geplanten Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden in der Tierschutzgesetzgebung am falschen Ort aufgehoben. Ausserdem fehlt dem Bund derzeit die verfassungsmässige Kompetenzdelegation für entsprechende sicherheitspolizeiliche Massnahmen, die nach wie vor in die Zuständigkeit der Kantone fallen.
10.03.2006
Um die Bevölkerung angemessen vor gefährlichen Hunden zu schützen und dabei unübersichtliche und uneinheitliche kantonale Gesetzgebungen zu vermeiden, halt die Stiftung für das Tier im Recht an ihrem bereits vor Wochen ins Spiel gebrachten Vorschlag eines einheitlichen "Bundesgesetzes zum Schutz vor und von Hunden" fest (vgl. Newsmeldung vom 1.02.2006).
Damit könnten auch überschiessende kantonale Vorschriften wie etwa die ausführliche Verbotsliste im Kanton Wallis oder die generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für gewisse Rassen im Kanton Zürich aufgehoben werden und wissenschaftlichen Kriterien zur Vermeidung von gefährlichen Beissvorfällen weichen.
Eine möglichst rasche hierfür notwendige Verfassungsänderung scheint vor
dem Hintergrund der derzeitigen Volkssensibilität für das Thema
durchaus realistisch. Die Stiftung für das Tier im Recht hofft, dass das
Parlament den Vorschlag eines Bundesgesetzes im Sinne einer
vernünftigen einheitlichen Lösung prüfen wird.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Stiftung
für das Tier im Recht, Dr. iur. Antoine F. Goetschel oder Dr. iur.
Gieri Bolliger unter Telefon: 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org.