Darf ich ein totes oder verletztes Wildtier nach einem Unfall einfach mitnehmen?
Nein. Wildtiere dürfen nicht ohne Weiteres privat gehalten werden, auch dann nicht, wenn man sie pflegen möchte.
Weitere Ausführungen dazu finden Sie hier.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.