Wer haftet für Schäden, die eine Katze auf dem eigenen Grundstück hinterlässt?
Richtet eine Katze auf einem fremden Grundstück Schäden an, muss der geschädigte Nachbar hierfür unter Umständen selbst aufkommen. Meistens ist es zwar so, dass der Tierhalter für die von seinem Tier verursachten Schäden haftet, er kann aber trotzdem nicht in jedem Fall verantwortlich gemacht werden. Weitere Informationen zu der sogenannten Tierhalterhaftung finden Sie hier.
Von einem Katzenhalter kann – im Gegensatz zum Hundehalter – nicht erwartet werden, dass er seine Tiere ständig beaufsichtigt. Aus diesem Grund muss er auch nicht zwangsläufig für Schäden, die eine Katze auf einem fremden Grundstück verursacht einstehen. Haftbar ist er aber zumindest dann, wenn er bereits einmal gerichtlich dazu verpflichtet wurde, sein Büsi vom Eindringen auf fremde Grundstücke und in Wohnungen abzuhalten und trotzdem nicht das Nötige vorgekehrt hat.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.