Sind Tiere im Altersheim erlaubt?
Die Rechtsverhältnisse über den Aufenthalt im Altersheim sind kompliziert, weil neben der Miete der Wohnräume auch die Verköstigung, Pflege, medizinische Betreuung etc. der Pensionäre geregelt werden. Nur wenn der Mietaspekt eindeutig im Vordergrund steht und keine Kosten für Verpflegung und ärztliche Versorgung anfallen, finden die Vorschriften des Mietrechts uneingeschränkt Anwendung. Andernfalls besteht im Streitfall nicht einmal der Anspruch auf das Halten von Kleintieren wie Meerschweinchen oder Ziervögel (Informationen zu der Frage, ob der Mieter die Haltung von Haustieren verbieten darf, finden Sie hier).
Es gibt jedoch zahlreiche Heime, welche die Haltung von Hunden, Katzen oder anderen Tieren erlauben. Jedes Altersheim kann letztlich aber selbst hierüber entscheiden, weshalb man vor dem Bezug der Alterswohnung unbedingt abklären sollte, ob das Heimtier mit darf. Damit das Zusammenleben mit Tieren im Altersheim für alle Beteiligten einen Gewinn bedeutet, müssen unbedingt auch die Bedürfnisse der Tiere respektiert werden. In jedem Fall ist auf eine artgerechte Haltung zu achten und die Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung müssen eingehalten werden.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.