Wem muss ein Halterwechsel gemeldet werden?
Wird ein Hund einem anderen Hundehalter übergeben, so muss dieser Umstand in der Datenbank AMICUS innert 10 Tagen vermerkt werden. Zuständig für die Meldung ist der neue Halter.
Zudem muss der Hund in der Wohngemeinde angemeldet werden.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.