Welche durch mein Tier verursachten Schäden deckt die Privathaftpflichtversicherung?
Für die Frage der Versicherungsdeckung spielt vor allem auch der Verwendungszweck des Tieres eine Rolle. Eine Privathaftpflichtversicherung steht nur für Schäden ein, die ein Heimtier im täglichen Leben und durch typische Verhaltensweisen verursacht. Wer sein Tier hingegen haupt- oder nebenberuflich einsetzt oder aus beruflichen Gründen mit Tieren zu tun hat, muss hierfür eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen.
Eine zusätzliche Versicherung braucht auch, wer mit seinem Pferd bei Sportveranstaltungen teilnimmt. Bei zahlreichen Gesellschaften kann zudem auch das Reiten fremder Pferde und Ponys versichert werden.
Zudem ist daran zu denken, dass die Versicherung nicht automatisch den ganzen Betrag bezahlt. Ist ein Schaden nämlich durch ein grobfahrlässiges Verhalten des Tierhalters entstanden, decken Privathaftpflichtversicherungen diesen meistens nicht vollständig. Dies gilt vor allem für Schäden, deren Eintritt vorauszusehen war oder die vom Tierhalter in Kauf genommen wurden.
Wer mit seinem Tier ins Ausland reist, sollte sich ausserdem erkundigen, ob ein Versicherungsschutz auch ausserhalb der Schweiz besteht. Praktische Informationen zu allgemeinen und tierspezifischen Versicherungsfragen findet man beim Schweizerischen Versicherungsverband unter www.svv.ch.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.