Wer bezahlt die Tierarztkosten, wenn ein Tier im Tierheim behandelt werden muss?
Der Tierhalter muss die Tierarztkosten nur dann übernehmen, wenn das Tierheim ihm nachweisen kann, dass er von der Krankheit seines Tieres, das er dem Tierheim als Pensionstier übergab, wusste und diese bewusst verschwiegen hat.
Erkrankt ein Findeltier im Tierheim, hat üblicherweise sein Eigentümer nachträglich für die tierärztliche Behandlung aufzukommen. Kann dieser jedoch nicht ermittelt werden, trägt das Tierheim die Kosten selbst.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.