Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung – TIR reicht Stellungnahme ein
Der Bundesrat hat am 31. März 2021 die Vernehmlassung zur Änderung der Jagdverordnung eröffnet, die noch bis zum 5. Mai 2021 andauert. Bei Konflikten mit der Nutztierhaltung sollen Kantone künftig rascher in Wolfsbestände eingreifen können. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) lehnt den Revisionsentwurf im Wesentlichen ab und reichte heute eine kritische Stellungnahme ein.
03.05.2021
Die TIR erachtet das Vorgehen von Bundesrat und Parlament, kurz nach einem Volksentscheid die gleiche Materie regeln und auf Druck der Bergkantone bereits im Sommer eine Lösung präsentieren zu wollen, aus demokratischer Sicht als heikel. Generell sehr kritisch sieht sie überdies die auf die Wolfsproblematik beschränkte politische Diskussion, zumal das Schweizer Jagdrecht auch in weiteren arten- und tierschutzrelevanten Bereichen erheblichen Handlungsbedarf aufweist (so beispielsweise bezüglich noch immer zugelassener tierschutzwidriger Jagdmethoden wie insbesondere der Baujagd, der Verwendung von Bleimunition, der Bestimmung der jagdbaren Arten und Schonzeiten, der fehlenden Möglichkeit von Tierärztinnen und Tierärzten, Wildtieren eine bewilligungsfreie erste Notversorgung gewähren zu dürfen, etc.). Mit den vorgesehenen einseitigen Lockerungen der Voraussetzungen für den Abschuss von Wölfen wird zudem kein nachhaltiger Ansatz für das Zusammenleben von Mensch und Wolf verfolgt. Damit eine echte Koexistenz von Menschen und Wildtieren auf Dauer möglich ist, sollte stattdessen vielmehr das Verständnis für Wölfe und andere Wildtiere gefördert werden, insbesondere mittels vermehrter Aufklärung und Information der Bevölkerung in Bezug auf die Verhaltensweisen der Tiere sowie auf die Vermeidung von Schäden und kritischen Situationen, aber auch hinsichtlich ihrer positiven Einflüsse auf die Biodiversität.
Weiter stehen die an sich begrüssenswerten Bestrebungen, den Herdenschutz zu stärken, aus Sicht der TIR in einem Missverhältnis zur beabsichtigten Lockerung des Wolfschutzes. Insbesondere sollten Risse von Nutztieren, die nicht durch zumutbare Herdenschutzmassnahmen geschützt waren, aufgrund der schweizweiten Präsenz des Wolfes niemals für die Beurteilung der Zulässigkeit von Regulierungsmassnahmen beziehungsweise von Abschüssen einzelner Tiere herangezogen werden können. Der Bundesrat hat es zudem verpasst, ein ausdrückliches Verbot von unbeaufsichtigten Geburten auf Alpen und Weiden vorzusehen.
Die TIR lehnt die vorliegende Anpassung der Schweizer Jagdverordnung daher überwiegend ab und fordert den Bundesrat auf, von einer einseitigen Lockerung des Wolfsschutzes abzusehen und stattdessen im Rahmen seiner Rechtsetzungskompetenz in den Bereichen Arten-, Tier- und Umweltschutz in Erfüllung seiner Schutzpflichten mutige Lösungen für einen nachhaltigen Umgang mit Wildtieren zu formulieren. Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme.