Neuer TIR-Flyer: Tierquälereien sind keine Bagatellen!
Im vergangenen November hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ihre jährliche Analyse zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis veröffentlicht. Diese bestätigt, dass sich der strafrechtliche Vollzug des Tierschutzgesetzes in den letzten Jahren zwar positiv entwickelt hat und Delikte an Tieren heute konsequenter verfolgt und bestraft werden. Dennoch besteht nach wie vor grosser Handlungsbedarf. Noch immer werden Tierschutzverstösse von den zuständigen Strafbehörden viel zu häufig bagatellisiert und nicht angemessen geahndet. In ihrem aktuellen Flyer zeigt die TIR auf, wie sie sich für die Verbesserung des Tierschutzvollzugs engagiert.
09.02.2021
Solch geringe Strafen werden dem verursachten Tierleid bei Weitem nicht gerecht. Zudem erwecken die Strafbehörden damit den Eindruck, dass es sich bei Tierquälereien um blosse Bagatelldelikte handeln würde, womit sie ein fatales Signal aussenden. Im Hinblick auf die präventive Wirkung des Tierschutzrechts zur Verhinderung weiterer Delikte kommt der angemessenen Sanktionierung von Tierschutzverstössen grosse Bedeutung zu.
Da die Fachkompetenz der Strafverfolgungsbehörden für einen funktionierenden Vollzug von entscheidender Bedeutung ist, engagiert sich die TIR zudem im Bereich der tierschutzrechtlichen Ausbildung von Polizisten. Sie vermittelt das entsprechende Fachwissen an Unterrichtsveranstaltungen oder auch über das nationale E-Learning- Programm «Polizei und Tierschutz», an dem sie mitgewirkt hat.
Weitere Informationen über das Engagement der TIR für einen funktionierenden Tierschutzstrafvollzug in der Schweiz, lesen Sie in unserem aktuellen Flyer. Sämtliche TIR-Informationsflyer können kostenlos bei der TIR-Geschäftsstelle oder im TIR-Shop bestellt werden.