Neuer TIR-Flyer: Stopp dem Import tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte
Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die Herstellung von Pelzprodukten für die betroffenen Tiere mit grossen Qualen verbunden ist und die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die brutalen Haltungs-, Fang- und Tötungsmethoden von Pelztieren klar ablehnt, sind die Verkaufszahlen von Pelzwaren in der Schweiz in den letzten Jahren wieder stark angestiegen. In ihrem aktuellen Flyer zeigt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auf, wie sie sich für ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzerzeugnisse engagiert und wie sie die Bevölkerung auf die mit der Pelzproduktion verbundenen Probleme aufmerksam machen möchte.
30.09.2020
In der Schweiz gilt seit 2014 eine Deklarationspflicht für Pelzprodukte. Diese sieht vor, dass auf sämtlichen zum Verkauf angebotenen Pelzwaren
anzugeben ist, von welcher Tierart das Fell stammt, wo das Tier lebte
und wie es gehalten beziehungsweise gejagt wurde. Die
Deklarationspflicht wurde eingeführt, um Kundinnen und Kunden eine
bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen und auf diese Weise eine
Senkung des Konsums von Pelzprodukten zu bewirken. Aufgrund schwammiger
Bestimmungen und erheblicher Mängel in der Umsetzung wurden diese Ziele
bisher jedoch klar verfehlt. So gelangte auch der Bundesrat in einem
2018 veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass die Deklarationspflicht
das Kaufverhalten der Kundschaft kaum verändert habe. Daran hat auch die
im vergangenen April in Kraft getretene Teilrevision der
Pelzdeklarationsverordnung nichts geändert.
Um zu verhindern, dass Produktionsformen im Ausland, die bei einer grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung aus ethischen Gründen auf Ablehnung stossen, nicht durch eine entsprechende Nachfrage in der Schweiz gefördert werden, wäre ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte dringend geboten.
Sämtliche TIR-Informationsflyer können bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.