TIR-Kalender 2020 – Tierschutzrechtliche Frage im Februar
Der beliebte TIR-Kalender 2020 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Februar beschäftigt sich mit der Frage, wo Tierschutzverstösse gemeldet werden können.
06.02.2020
"Auf einem Spaziergang durch den Wald habe ich beobachtet, wie Jugendliche Steine nach einer Eule geworfen und diese dadurch verletzt haben. Wo kann ich eine solche Tierquälerei melden?"
Antwort von TIR:
Viele
Menschen fühlen sich unsicher oder hilflos, wenn sie Zeuge eines
Tierschutzdelikts werden. Tierquälereien sind aber keine
Privatangelegenheit und dürfen auf keinen Fall ignoriert werden. Für die
Durchsetzung des Tierschutzrechts sind die kantonalen Verwaltungs- und
Strafverfolgungsbehörden zuständig. Wenn man Zeuge eines
Tierschutzverstosses wird, sollte man sich stets an die Behörde des
Ortes wenden, an dem der Vorfall beobachtet wurde. In welchen Fällen der
kantonale Veterinärdienst und wann die Polizei zu benachrichtigen ist,
hängt vor allem von der Art der Handlung und der Dringlichkeit des
Einschreitens ab.
Die Überwachung von Haltung, Zucht und Handel von Tieren obliegt den kantonalen Veterinärdiensten. Beobachtungen von allfälligen Gesetzesverstössen in diesen Bereichen sollten daher in erster Linie dort gemeldet werden.
In gewissen Fällen wendet man sich als Zeuge eines Tierschutzverstosses jedoch am besten direkt an die Polizei. Dies gilt insbesondere, wenn sich Tiere in unmittelbarer Lebensgefahr befinden.
Sie können den Kalender in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.