Neuer TIR-Flyer: Deshalb braucht es die Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Die Schweiz rühmt sich gerne, über das strengste Tierschutzgesetz der Welt zu verfügen. Und tatsächlich dürfen die Schweizer Tierschutzbestimmungen im internationalen Vergleich als durchaus fortschrittlich bezeichnet werden. Doch auch hierzulande erlaubt das Tierschutzrecht im Umgang mit Tieren zahlreiche Praktiken, mit denen die Würde und das Wohlergehen der Tiere systematisch missachtet werden. In ihrem aktuellen Informationsflyer zeigt die TIR auf, wie sie sich auf rechtlichem Wege für die Anliegen der Tiere stark macht.
02.12.2019
Es bleibt nach wie vor viel zu tun, denn noch immer erlaubt die Tierschutzgesetzgebung zahlreiche Handlungen und Praktiken, die dem Grundsatz des Tierwürdeschutzes klar zuwiderlaufen. So ist es in der Schweiz beispielsweise nach wie vor zulässig, männliche Küken als "Produktionsabfall" im Rahmen der Eierproduktion zu vergasen, schwerstbelastende Tierversuche durchzuführen, tierquälerisch erzeugte Produkte wie Pelz oder Stopfleber zu importieren, Tiere für die jeweiligen Haltungsbedingungen "zurechtzustutzen", wie dies etwa beim Enthornen von Rindern oder beim "Touchieren" der Schnäbel bei Hausgeflügel getan wird, oder Schweine und Hühner zu halten, ohne ihnen Auslauf ins Freie zu gewähren.
Die TIR wird sich deshalb auch weiterhin beharrlich für eine stetige Verbesserung des rechtlichen Schutzes von Tieren sowie für eine konsequente Umsetzung der Tierschutzbestimmungen einsetzen. Weitere Informationen über die Tierschutzarbeit der TIR und welche Erfolge sie dabei schon erzielen konnte, lesen Sie in unserem aktuellen Flyer. Sämtliche TIR-Informationsflyer können bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.