TIR-Kalender 2019 – Tierschutzrechtliche Frage im November
Der beliebte TIR-Kalender 2019 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der November beschäftigt sich mit der Frage, ob die Schweizer Tierschutzgesetzgebung das Leben von Tieren schützt.
25.11.2019
"Kürzlich habe ich in einer Zeitschrift gelesen, dass Tiere in der Schweiz getötet werden dürfen, ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss. Stimmt das tatsächlich?"
Antwort von TIR:
Anders als in Deutschland oder Österreich, wo Tiere nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grunds getötet werden dürfen, gewährt das Schweizer Recht Tieren tatsächlich keinen ausdrücklichen und generellen Anspruch auf Leben. Die Tierschutzgesetzgebung dient lediglich dem Schutz des tierlichen Wohlbefindens und der Vermeidung von ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängsten sowie von weiteren Missachtungen der Tierwürde.
Den Grund für den fehlenden Lebensschutz stellen vor allem die vielfältigen menschlichen Nutzungsansprüche dar, mit denen die Tötung von Tieren zumindest teilweise untrennbar verbunden ist. So werden in der Schweiz allein im Rahmen der Schlachtung oder Schädlingsbekämpfung jährlich Millionen von Tieren getötet. Hundertausende sterben jedes Jahr zudem im Rahmen von Tierversuchen oder bei der Jagd und Fischerei.
Aus tierschutzrechtlicher und tierethischer Sicht wäre ein grundsätzlicher Lebensschutz für Tiere auch im Schweizer Recht ein bedeutsamer Fortschritt. Der Tod kann als einschneidendste Schädigung eines Tieres betrachtet werden, da ihm mit dem Leben sein wohl wertvollstes Gut genommen wird. Auch mit der rechtlich geschützten Tierwürde ist das Fehlen eines Lebensschutzes im Schweizer Tierschutzrecht nur schwer vereinbar.