Internationaler Tag des Testaments – Eine sorgfältige Nachlassplanung ist für Tierhaltende unerlässlich
Der 13. September ist der internationale Tag des Testaments. Dieser soll die Bevölkerung auf die Möglichkeit aufmerksam machen, gemeinnützige Organisationen erbrechtlich zu berücksichtigen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) empfiehlt zudem jedem Tierhalter eine sorgfältige Nachlassplanung, um die Betreuung seiner Tiere auch nach seinem Ableben zu sichern. Als Hilfestellung hat die TIR eine Broschüre mit nützlichen Tipps zur Nachlassregelung erstellt.
13.09.2019
Obwohl Tiere im schweizerischen Recht nicht mehr als Sachen gelten, können sie weder als Erben eingesetzt werden noch Vermächtnisnehmer sein. Dennoch besteht die Möglichkeit, ein Tier testamentarisch mittels Auflagen zu begünstigen. So kann der Erblasser beispielsweise einen Erben oder einen Vermächtnisnehmer verpflichten, nach seinem Tod die Betreuung seiner Tiere zu übernehmen, und ihm hierfür einen bestimmten Betrag aus dem Nachlass zur Verfügung stellen. Er sollte allerdings vorgängig das Gespräch mit der betreffenden Person suchen, um sich zu vergewissern, dass das Tier am neuen Ort auch tatsächlich willkommen ist.
Weitere Informationen und Tipps rund um die letztwillige Begünstigung von Tieren und Tierschutzorganisationen finden Sie in der TIR-Broschüre "Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere". Diese kann auf www.tierimrecht.org gratis heruntergeladen oder bei der TIR-Geschäftsstelle kostenlos bestellt werden.