TIR kritisiert: Hohe Mängelrate bei der Deklaration von Pelzprodukten zeigt Notwendigkeit eines entsprechenden Importverbots
Seit 2014 besteht in der Schweiz eine Deklarationspflicht für Pelzprodukte. Eine aktuelle Auswertung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zeigt jedoch auf, dass hinsichtlich der Umsetzung der entsprechenden Pelzdeklarationsverordnung auch nach fünf Jahren noch grosser Nachholbedarf besteht. Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist die Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte ohnehin vollständig zu untersagen.
12.08.2019
Von den 163 im Zeitraum 2018/2019 vom BLV durchgeführten Kontrollen führten 116, also 71 Prozent, zu Beanstandungen. Selbst bei jenen Verkaufsstellen, bei denen bereits im Rahmen früherer Kontrollen Mängel festgestellt wurden, lag die Beanstandungsrate in der aktuellen Kontrollperiode noch bei 60 Prozent. Das BLV fordert dementsprechend von der Bekleidungsbranche, dass sie ihren Pflichten bezüglich der Umsetzung der Pelzdeklarationsverordnung künftig nachkommt, und empfiehlt zudem eine bessere Schulung des Verkaufspersonals. Weiter kommt das BLV zum Schluss, dass aufgrund der hohen Anzahl von Beanstandungen auch nach fünf Jahren erst eine geringe Wirkung der Pelzdeklarationsverordnung ersichtlich sei.
Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang nach Ansicht der TIR nicht nur die Bekleidungsbranche, sondern auch die Sanktionspraxis des BLV. Dieses leitet bei Feststellung eines Verstosses gegen die Pelzdeklarationsverordnung in der Regel nur dann ein Strafverfahren gegen die betreffende Verkaufsstelle ein, wenn diese zunächst der Aufforderung, die fehlerhafte Deklaration zu beheben, nicht nachkommt und danach auch einer entsprechenden Verfügung, mit der die Berichtigung angeordnet wird, keine Folge leistet.
Die TIR ist jedoch ohnehin der Auffassung, dass eine blosse Deklarationspflicht für Pelzprodukte aus Tierschutzsicht nicht ausreichend ist. Die im Ausland üblichen Pelzgewinnungsmethoden stellen nach Massstab des Schweizer Tierschutzrechts klare Tierquälereien dar. Entsprechend produzierte Pelze und Pelzerzeugnisse sollten nach Ansicht der TIR gar nicht in die Schweiz gelangen dürfen. Ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte wäre daher dringend geboten. Nur mittels eines solchen liesse sich verhindern, dass durch eine inländische Nachfrage Pelzproduktionsformen im Ausland gefördert werden, die von einem Grossteil der Schweizer Bevölkerung klar abgelehnt werden. In einem in Zusammenarbeit mit Experten im Bereich des internationalen Rechts verfassten Rechtsgutachten hat die TIR zudem nachgewiesen, dass ein solches Importverbot auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre (Rüttimann Andreas/Gerritsen Vanessa/Blattner Charlotte, Zulässigkeit von Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten, Schriften zum Tier im Recht, Band 16, Zürich/Basel/Genf 2017).
Der Bundesrat hat sich bislang leider stets ablehnend zu einem Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte geäussert. Die TIR wird sich aber dennoch auch weiterhin für ein solches stark machen. Schliesslich bleibt festzuhalten, dass eine Pelzdeklarationsverordnung mit einer Umsetzungsmängelrate von 70 Prozent mehr Schaden als Nutzen anrichtet und entsprechenden Handlungsbedarf aufzeigt.
Weitere Informationen:
- BLV-Bericht: Pelzdeklarationsverordnung: Ergebnisse der Kontrollperiode 2018/2019
- Kampagnenseite "Stopp Pelz" mit weiteren Informationen rund um das Thema Pelz
- Andreas Rüttimann / Vanessa Gerritsen / Charlotte Blattner, Zulässigkeit von Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten, Schriften zum Tier im Recht, Band 16
- Nils Stohner/Gieri Bolliger, GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Schriften zum Tier im Recht, Band 4
- TIR-Newsmeldung vom 23. Mail 2018: TIR kritisiert bundesrätlichen Bericht zur Beurteilung der Pelzdeklaration
- TIR-Newsmeldung vom 25. Juni 2015: BLV-Bericht bestätigt dringende Notwendigkeit eines Pelzimportverbots
- TIR-Newsmeldung vom 23. Oktober 2014: Erhebliche Mängel bei der Deklaration von Pelzprodukten