TIR-Kalender 2019 – Tierschutzrechtliche Frage im August
Der beliebte TIR-Kalender 2019 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der August beschäftigt sich mit der Frage, ob auch in der Schweiz Pelzprodukte hergestellt werden.
05.08.2019
"Aktuell findet man schon wieder Herbst- und Winterjacken mit Pelzbesätzen im Handel. Ich kann nicht verstehen, wie man als Konsument solche Produkte kaufen und tragen kann. Stammen diese Pelzbesätze alle aus dem Ausland oder produziert auch die Schweiz Pelzprodukte?"
Antwort von TIR:
Die Schweiz kennt kein ausdrückliches Verbot von Pelztierfarmen. Allerdings sind die tierschutzrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz im Vergleich zum Ausland derart hoch, dass eine aus wirtschaftlicher Sicht rentable Pelzproduktion hierzulande nicht möglich ist. Das bedeutet aber nicht, dass Schweizerinnen und Schweizer keinen Pelz tragen würden. Im Gegenteil: Obwohl die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die brutalen Haltungs-, Fang- und Tötungsmethoden von Pelztieren klar ablehnt, boomt der Verkauf von Pelzprodukten seit einigen Jahren wieder. Im Vordergrund stehen dabei nicht die klassischen Pelzmäntel, sondern vielmehr Bordüren an Jacken, Stiefeln oder Mützen. Deren Gewinnung ist seit den Achtzigerjahren allerdings nicht tierfreundlicher geworden. Seit Asien ein bedeutender Exporteur von Pelzprodukten geworden ist, hat sich die Tierschutzbrisanz sogar noch verschärft. Aktuelles Bildmaterial zeigt klar: Die Pelzherstellung ist für die betroffenen Tiere nach wie vor mit massiven Qualen verbunden.
Pelz wird heute in grossen Massen billig produziert und ist daher erschwinglich geworden. Er dient fast nur noch zur Verzierung von Textilien und modischen Accessoires. Dadurch wird Echtpelz oftmals gar nicht als solcher wahrgenommen und das immense Tierleid dahinter nicht erkannt.
Zwar besteht seit 2014 eine Deklarationspflicht für Pelzprodukte. Die von der entsprechenden Verordnung geforderten Angaben sind jedoch äusserst schwammig und sorgen bei vielen Kunden eher für Verwirrung als für Klarheit. Ausserdem zeigen auch die Evaluationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dass ein Grossteil der zum Verkauf angebotenen Pelzprodukte nicht korrekt deklariert wird. Als verantwortungsbewusster Konsument verzichtet man daher am besten vollständig auf Pelzwaren.
Um zu verhindern, dass Produktionsformen im Ausland, die bei einer grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung aus ethischen Gründen auf Ablehnung stossen, nicht durch eine entsprechende Nachfrage in der Schweiz gefördert werden, wäre ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte dringend geboten.