TIR-Kalender 2019 – Tierschutzrechtliche Frage im Mai
Der beliebte TIR-Kalender 2019 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Mai widmet sich der Frage, ob das Enthornen von Kühen rechtswidrig ist.
16.05.2019
"Ein Bauer, der Kühe mit Hörnern hält, hat mir erklärt, dass die Hörner ein wichtiges Kommunikationsinstrument für die Tiere darstellen und das Enthornen für die Tiere deshalb sehr einschneidend sei. Weshalb ist das Entfernen der Hörner denn nicht gesetzlich verboten, wenn der Eingriff für die Tiere eine derart grosse Belastung darstellt?"
Antwort von TIR:
Kühe sind ein beliebtes Motiv, sei es auf Milchverpackungen oder in der Fernsehwerbung – fast immer präsentieren sie dabei stolz ihre Hörner. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus, denn Schätzungen zufolge sind heute etwa 70 Prozent der Schweizer Rinder hornlos.
Hörner sind für Rinder in vielerlei Hinsicht von grosser Bedeutung. Entgegen einer weitverbreiteten Annahme bestehen sie nicht aus empfindungslosem Material wie etwa menschliche Fingernägel. Vielmehr handelt es sich um durchblutete und mit Nerven versorgte Organe, die Bestandteil des Rinderschädels sind. Darüber hinaus haben die Hörner eine wichtige Funktion als Kommunikationsinstrumente und spielen unter anderem auch für das Rangverhalten der Tiere eine entscheidende Rolle.
Dennoch wird die grosse Mehrheit der Rinder in der Schweiz enthornt. Üblicherweise werden den Tieren bereits im Kalbesalter die Hornanlagen ausgebrannt. Mitunter werden aber auch bei erwachsenen Kühen die Hörner mit einer Drahtsäge entfernt. Begründet wird der Eingriff meist damit, dass dadurch die Verletzungsgefahr sowohl für den Menschen als auch für die Tiere selbst verringert werden soll.
In Studien konnte allerdings nachgewiesen werden, dass sich das Verletzungsrisiko bei der Haltung von Horn tragenden Rindern in Laufstallbetrieben durch eine zweckmässige Konzipierung des Stalls und ein gutes Herdenmanagement minimieren lässt. Tatsächlich hat das systematische Enthornen vor allem wirtschaftliche Gründe: Enthornte Rinder brauchen weniger Platz, womit mehr Tiere auf engerem Raum gehalten werden können, was aus ökonomischer Sicht natürlich günstiger ist.
Sie können den Kalender in unserem Webshop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.