TIR kritisiert: Auch der Nationalrat stützt die Lockerung des Wolfsschutzes
In seiner Sitzung vom 8. Mai hat sich nun auch der Nationalrat mit der Teilrevision des Schweizer Jagdgesetzes beschäftigt. Wie der Ständerat will auch der Nationalrat die Bestandesregulierung geschützter Arten und insbesondere den Abschuss des Wolfes stärker lockern als dies der Bundesrat in seinem Gesetzesentwurf vorgesehen hat. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist enttäuscht über die Haltung der beiden Räte und hofft auf das bereits in Aussicht gestellte Referendum von Naturschutz- und Tierschutzorganisationen.
10.05.2019
Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat über die Teilrevision des Jagdgesetzes beraten. Beide Räte gehen in einigen Bereichen weit über den Entwurf des Bundesrats hinaus. Die TIR kritisiert insbesondere die massive Erleichterung der Bestandesregulierung gewisser geschützter Arten, insbesondere des Wolfes. Gemäss dem Vorschlag des Nationalrats soll eine Regulierung des Wolfsbestands möglich sein, bevor überhaupt ein konkreter Schaden entstanden ist, selbst dann, wenn keine Schutzmassnahmen wie beispielsweise Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden.
Ebenso kritisiert die TIR die erhebliche Kompetenzverschiebung zu Gunsten der Kantone, die neu ohne Zustimmung des BAFU Regulierungsmassnahmen und Einzelabschüsse geschützter Tierarten sowie die Verkürzung der Schonzeiten verfügen können. Der Bund gibt dadurch wichtige Kompetenzen aus der Hand, was Raum bietet für Rechtsunsicherheit und Rechtsungleichheit. Zudem wird ein nachhaltiger Artenschutz über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus sowie ein international koordiniertes Management bestimmter Wildtiere verunmöglicht.
Umwelt- und Tierschutzorganisationen haben bereits die Ergreifung eines Referendums in Aussicht gestellt. Die TIR würde ein allfälliges Referendum ideell unterstützen.