Zürich ohne Hundekurse? TIR und Zürcher Tierschutz empfehlen ein Nein zur Änderung des Hundegesetzes
Am 10. Februar entscheidet das Stimmvolk darüber, ob die obligatorischen Hundekurse im Kanton Zürich abgeschafft werden sollen. Der Zürcher Tierschutz und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) befürworten die Ausbildungspflicht und empfehlen ein klares Nein zur Änderung des Hundegesetzes. Denn die Kurse dienen nicht nur dem Schutz des Menschen, sondern auch dem Wohlergehen der Hunde.
21.01.2019
Der Zürcher Tierschutz und die TIR haben sich bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratung für die Beibehaltung der kantonalen Hundekurse ausgesprochen. Die Organisationen unterstützen daher das Referendum gegen die Änderung des Hundegesetzes und befürworten die Pläne des Regierungsrates, die obligatorische Ausbildung zu vereinfachen, dafür aber auf alle Hunderassen auszudehnen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn sich das Stimmvolk am 10. Februar gegen die Abschaffung der Hundekurse ausspricht.
Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz stellt klar: «Wer einen Hund halten will, sollte das natürliche Verhalten und die Bedürfnisse des Tieres kennen. Dies ist Voraussetzung für eine tiergerechte Haltung, die neben viel Bewegung im Freien auch angemessene Beschäftigung und Sozialkontakt zu Artgenossen beinhaltet.» Daher wären Theorielektionen, wie sie der Regierungsrat für Ersthundehalter plant, eine wertvolle Ergänzung zu den obligatorischen Praxiskursen. Deren Besuch sollte für alle Hundehalter verbindlich sein, nicht nur für Halter von grossen und massigen Hunden, wie dies derzeit der Fall ist. Denn in den Praxiskursen lernen die Teilnehmer, auf das individuelle Verhalten
Die praktischen Kurse bieten Ersthundehaltern die Gelegenheit, gewaltfreie Trainingsmethoden und einen konsequenten, aber liebevollen Umgang mit dem Hund zu erlernen. Überdies helfen sie auch erfahrenen Tierhaltern, ihre Hunde an verschiedenste Umweltreize, fremde Menschen und andere Hunde zu gewöhnen. Diese Sozialisierung ist wichtig für das sichere und stressfreie Führen der Hunde in der Öffentlichkeit. Hundekurse stärken zudem das gegenseitige Vertrauen und die Bindung zwischen Mensch und Tier. Problematisches Verhalten kann in den Kursen korrigiert werden und die Kursleitenden haben die Pflicht, Beissvorfälle und übermässiges Aggressionsverhalten den Behörden zu melden (Art. 78 TSchV). «Dadurch werden Hundekurse zu einem wichtigen Präventionsinstrument, um die Sicherheit für Mensch und Tier zu gewährleisten», ist Christine Künzli von der TIR überzeugt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Ausbildungspflicht für Hundehalter einen wichtigen Beitrag zur Förderung eines tiergerechten, korrekten Umgangs mit Hunden und damit auch zum Schutz des Wohlergehens der Tiere leistet. Daher empfehlen der Zürcher Tierschutz die TIR dem Stimmvolk, am 10. Februar ein NEIN in die Urne zu legen.