TIR enttäuscht: Bundesgericht spricht DBT Parteirechte in Tierschutzstrafverfahren ab
Seit über 20 Jahren nimmt der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (DBT) im Kanton Bern Parteirechte in Tierschutzstrafverfahren wahr und vertritt damit die Tierschutzseite in tierschutzrelevanten Strafverfahren. Nun hat das Bundesgericht mit seinem Entscheid vom 14. Juni dem DBT seinen Status als Behörde und somit seine Parteistellung in Tierschutzstrafverfahren abgesprochen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist enttäuscht über den Entscheid des Bundesgerichts und bedauert, dass der Kanton Bern dadurch ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Tierschutzrechts verliert.
29.06.2018
Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts, das dem DBT bereits im Juli 2017 sämtliche Parteirechte in Tierschutzstrafverfahren abgesprochen hatte. Das Verfahren drehte sich insbesondere um die Frage, ob der DBT als Behörde zu betrachten sei, da er nach der eidgenössischen Strafprozessordnung nur unter dieser Voraussetzung dazu berechtigt wäre, die Interessen von Tieren im Strafverfahren wahrzunehmen. Das Bundesgericht vertrat nun in seinem Urteil – wie bereits das Obergericht – die Auffassung, dass der Behördenbegriff eng auszulegen sei. Gestützt darauf erachtet es den DBT als nicht hinreichend in ein Gemeinwesen eingebunden, da dieser bei der Ausübung seiner Parteirechte inhaltlich frei und finanziell unabhängig vom Kanton Bern agieren konnte. Nach Ansicht des Bundesgerichts besteht deshalb keine genügende staatliche Aufsicht über den Dachverband, sodass dieser nicht als Behörde bezeichnet werden kann und folglich auch nicht mit Parteirechten ausgestattet werden darf. Zwar steht es dem Kanton Bern immer noch offen, eine Behörde mit entsprechenden Parteirechten auszustatten. Der privatrechtlich organisierte Dachverband aber verliert seine Parteistellung in Tierschutzstrafverfahren endgültig. Lesen Sie hier das ganze Urteil.
Die TIR ist über den Entscheid sehr enttäuscht und kritisiert die in der juristischen Literatur umstrittene Auffassung des Bundesgerichts, wonach bei der Beantwortung der vorliegenden Frage von einem engen Behördenbegriff auszugehen sei.
Es ist nun die Aufgabe des Kantons Bern dafür zu sorgen, dass die Parteirechte in Tierschutzstrafverfahren weiterhin durch eine Behörde wahrgenommen werden können. Im Juni hat der Grosse Rat des Kantons Bern bereits einer Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes zugestimmt, wonach der Volkswirtschaftsdirektion volle Parteirechte in Tierschutzstrafverfahren eingeräumt werden. Zusammen mit dem DBT fordert die TIR die Politik auf, eine zusätzliche Gesetzesgrundlage zu schaffen, die es dem DBT erlaubt, sein Engagement für die Tiere und eine konsequente Ahndung von Tierschutzdelikten wieder aufzunehmen.
Wir danken an dieser Stelle dem DBT, insbesondere lic. iur. Helen Holzapfel und MLaw Alexandra Spring, für ihr langjähriges und kompetentes Engagement zum Wohl der Tiere!