TIR unterstützt Aktion "Stop Live Transport"
Am weltweiten Aktionstag "Stop Live Transport" ("Stoppt den Lebendtransport") machen Tierschutzorganisationen aus aller Welt auf das enorme Leid von Nutztieren auf Langzeittransporten aufmerksam. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) verurteilt die verfehlte Subventionspolitik der verantwortlichen Staaten.
14.06.2018
Zahlreiche Tiere sind überdies für den interkontinentalen Transport bestimmt, was bedeutet, dass sie nach bereits oft tagelangem Landtransport auf Schiffe umgeladen und weiterverfrachtet werden, zum Beispiel von der europäischen Aussengrenze nach Nordafrika oder in den mittleren Osten. In der Theorie müssen die in der EU geltenden Tierschutznormen auch auf diesem Weitertransport eingehalten werden. Weil eine Durchsetzung der Vorschriften aber selbst bei seriöser Kontrolle nicht durchgesetzt werden könnte, bleiben die entsprechenden Anforderungen spätestens dann toter Buchstabe, wenn die Tiere EU-Territorium verlassen haben. Dasselbe gilt für Frachttransporte aus Australien.
Auch im vergangenen Jahr haben verschiedene Recherchen mit umfangreichem Videomaterial unvorstellbares Tierleid aufgezeigt. Zu nennen ist etwa die ZDF-Dokumentation "37 Grad: Geheimsache Tiertransport" vom 21. November 2017, in der schonungslos aufgezeigt wird, dass sich die Bedingungen für viele der betroffenen Tiere seit 1989 nicht verändert haben.
Auch aktuelles Videomaterial von "Animals Australia" über Tiertransportfrachter zeigt Rinder und Schafe, die über Tausende von Kilometern tage- oder wochenlang transportiert werden, wobei selbst ihre elementarsten Bedürfnisse ignoriert werden. Platzmangel, extreme Temperaturen, mangelndes Wasser und kaum Nahrung machen den Tieren derart zu schaffen, dass sterbende und tote Tiere keine Seltenheit sind. Auch trächtige Tiere, die unter den genannten Umständen während des Transports gebären, gehören zur Tagesordnung.
In der Schweiz ist die reine Fahrzeit bei Tiertransporten zwar auf sechs Stunden beschränkt, und der Transport inklusive Verlade- und Wartezeit darf acht Stunden insgesamt nicht überschreiten. Ausnahmen für Schlachtgeflügel werden behördlich jedoch toleriert, zudem wurden vor kurzem Verstösse gegen die maximal zulässige Transportdauer dokumentiert (siehe SRF-Sendung "Kassensturz" vom 24. April 2018).
Die Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Schlachtpferden und Schlachtgeflügel auf der Strasse ist gemäss Art. 175 TSchV nicht erlaubt. Das Transitverbot für Langstreckentransporte steht politisch aber immer wieder zur Diskussion, weil die Schweiz – oft ohne öffentliche Diskussion – nach und nach EU-Recht übernimmt.
Insbesondere aber weil hierzulande importiertes Fleisch bedenkenlos und in beträchtlichen Mengen konsumiert wird, betrifft das Thema Langstreckentransporte unmittelbar auch die Schweiz. Es gibt keinen Weg, das Wohlergehen der betroffenen Tiere auf diesen langen Transportwegen sicherzustellen. Der Aktionstag "Stop Live Transport" will das Leiden der Tiere auf ihrer langen Reise in den Tod thematisieren. Von der Organisation Compassion in World Farming (CIWF) initiiert, finden heute weltweit Aktionen und Veranstaltungen verschiedener Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen statt. Ziel ist es, Veränderungen im Konsumverhalten der Bevölkerung und in der Subventionspolitik zu bewirken.
Die TIR bittet alle Konsumentinnen und Konsumenten, sich zu informieren, Verantwortung zu übernehmen und die Fakten beim Einkaufsentscheid zu berücksichtigen. Die Nachfrage nach entsprechenden Produkten ist der Hauptgrund, aus dem das respektlose Tiertransportsystem trotz jahrelanger Kritik für die Profiteure nach wie vor attraktiv ist.