TIR erfreut: Behörden ordnen im Fall U. K. die Beschlagnahmung aller Tiere an
Der Regierungsrat berief am Montag eine Task Force ein, die über das weitere Vorgehen auf dem Hof von U. K. in Hefenhofen entscheiden sollte. Im Verlaufe des gestrigen Nachmittags kam es sodann zu einem Grosseinsatz auf dem Hof des Tierhalters, im Rahmen dessen sämtliche Tiere von U. K. vorsorglich beschlagnahmt wurden.
08.08.2017
Wo sich die auf den Fotos ersichtlichen Pferdekadaver befinden und ob U. K. in der Zeit zwischen dem Publikwerden der Bilder und der Beschlagnahmung Veränderungen in seinem Tierbestand vornehmen konnte, ist Gegenstand der aktuell laufenden Ermittlungen. U. K. befindet sich zurzeit in polizeilichem Gewahrsam und wird befragt.
Gemäss Angaben des kantonalen
Veterinärdienstes werden die beschlagnahmten Tiere fremdplatziert. Die
Pferde werden ins Kompetenzzentrum Veterinärdienst und Armeetiere nach
Schönbühl BE gebracht. Die anderen Tiere werden unter Beizug von
Tierhändlern vom Hof in Hefenhofen weggebracht. Während der
Unterbringung wird die angemessene Pflege und tierärztliche Betreuung
sichergestellt und anschliessend über den weiteren Verbleib der Tiere
entschieden.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst das aktuelle
Bezüglich dieser Punkte besteht zurzeit noch relativ wenig Transparenz. Insbesondere ist unklar, welche Kontrollen in letzter Zeit auf besagtem Hof durchgeführt wurden und wie diese vonstatten gingen. Gemäss Aussage des Kantonstierarztes wurde die Tierhaltung von U. K. zwar regelmässig kontrolliert, aus Sicherheitsgründen wurden die Kontrollen aber stets angemeldet und fanden nicht durch das Veterinäramt selber statt. Ebenso ist zurzeit noch offen, in welchem Ausmass U. K. das gegen ihn geltende Teiltierhalteverbot – er darf maximal 60 Pferde halten – überschritten hat und ob die Behörden diesbezüglich Massnahmen ergriffen haben.
Die tragischen Vorfälle rund um den Tierhalter U. K. untermauern in bestürzendem Ausmass die Forderungen, die die TIR im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Schweizer Tierschutzgesetzgebung seit langem und immer wieder stellt: Das Tierschutzgesetz muss durch sämtliche Behörden konsequent durchgesetzt und angewendet werden. Es kann nicht sein, dass tierschutzrelevantes Verhalten toleriert oder gar ignoriert wird. Ein solches Verhalten läuft dem klaren Willen des Gesetzgebers zuwider. Die Schweiz verfügt über ein im internationalen Vergleich gutes Tierschutzgesetz. Diese Aussage kann aber nur dann gelten, wenn dieses Gesetz auch strikt angewendet wird und fehlbare Tierhalter zur Verantwortung gezogen werden.
Weitere Informationen:
- Der Bund vom 10.8.2017: Doris Fiala will härtere Strafen für Tierquäler
- Tages-Anzeiger vom 9.8.2017: "Einen solchen Fall haben wir noch nie erlebt"
- Radio 1 vom 9.8.2017: Vanessa Gerritsen im Interview zum Fall "U. K."
- SRF 10vor10 vom 8.8.2017: Vanessa Gerritsen im Interview zum Fall "U. K."
- Radio Central/Sunshine vom 8.8.2017: Beitrag über Tierschutzkontrollen durch die Veterinärdienste
- SRF News vom 8.8.2017: Tierquälerei in der Schweiz - Wenn die Katze in der Waschmaschine landet
- SRF Regionaljournal Ostschweiz vom 8.8.2017: Christine Künzli im Interview über den Tierquälerei-Fall in Hefenhofen TG
- NZZ vom 7.8.2017: Polizeieinsatz gegen Tierquälerei
- Was ist eine Tierquälerei?
- Tierschutzfall Hefenhofen: Pferdeversteigerung vom 17. August 2017
- Skanalöser Fall von Vollzugsmangel im Kanton Thurgau
- Was ist eine Tierquälerei?