Bei Tierquälerei ist Zivilcourage gefragt
Obwohl Tiere in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert geniessen, kommen Straftaten an ihnen leider noch immer viel zu häufig vor – völlig unabhängig davon, ob es sich um Heim-, Nutz- oder wild lebende Tiere handelt. Tiere können sich nicht selber wehren und sind darum auf couragierte Menschen angewiesen. Aus diesem Grund gibt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in ihrem aktuellen Tierschutz-Flyer Auskunft darüber, wie Personen reagieren sollten, die Zeuge eines Tierschutzverstosses werden.
09.05.2017
Da sich Tiere nicht selber wehren können, ist es wichtig, nicht einfach wegzuschauen, wenn man ein Tierschutzdelikt beobachtet. Wird man Zeuge einer Straftat an Tieren, empfiehlt es sich, zunächst einmal zu versuchen, den Täter auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und von seinem Tun abzubringen. Viele Verstösse gegen das Tierschutzgesetz geschehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Unwissen der Halter über die Bedürfnisse ihrer Tiere. Ein direktes Ansprechen ist aber natürlich nur dann angezeigt, wenn die Umstände es zulassen und der Täter sich nicht aggressiv verhält. Ansonsten sollte unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117 verständigt werden.
Weitere Informationen über das richtige Vorgehen bei beobachteten Tierschutzdelikten oder beim anderweitigen Vorfinden von Tieren in einer Notlage finden Sie in unserem aktuellen Flyer.