TIR erfreut: Europäisches Parlament stimmt für mehr Tierschutz in der Mastkaninchenhaltung
Das EU-Parlament sprach sich am 14. März 2017 mit grosser Mehrheit dafür aus, die in der Mastkaninchenzucht verwendeten Batteriekäfige in der EU nach und nach abzuschaffen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hofft, dass die Käfighaltung von Kaninchen damit bald der Vergangenheit angehört.
11.04.2016
Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich im vergangenen Monat dafür ausgesprochen, die Haltungsbedingungen in der Kaninchenzucht zu verbessern. Dazu gehört insbesondere ein Verbot der Käfighaltung. Mit grosser Mehrheit stimmten die Abgeordneten für den Initiativbericht "Mindeststandards zum Schutz von Kaninchen in der Landwirtschaft" des Europaparlamentariers Stefan Bernhard Eck.
Damit ist ein erster Schritt in Richtung Verbesserung der Situation von Millionen Kaninchen in der EU getan. Rund 340 Millionen Mastkaninchen werden jährlich in der EU gehalten; fast alle leben in engen Drahtgitterkäfigen ohne Rückzugsmöglichkeiten. Verletzungen und Krankheiten sind häufig die Folge. Als nächstes ist die EU Kommission gefragt, die nun einen Gesetzgebungsvorschlag unterbreiten muss. Es sind somit noch einige Schritte bis zum tatsächlichen Ende der Käfighaltung notwendig.
Der Import entsprechenden Kaninchenfleischs in die Schweiz ist nicht
verboten, die betreffenden Produkte müssen aber seit 2012 mit dem Zusatz
"Aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform" gekennzeichnet
werden.
Eine Deklarationspflicht allein ist nach Ansicht der TIR jedoch nicht
ausreichend. Es ist in höchstem Masse inkonsequent, die Schweiz als Land
mit hohen Tierschutzstandards zu vermarkten, gleichzeitig aber die
Einfuhr klar tierquälerisch erzeugter Produkte zuzulassen und somit
entsprechende Produktionsformen im Ausland durch eine inländische
Nachfrage zu fördern. Die TIR appelliert daher an die Konsumenten und
Konsumentinnen, auf den Kauf solcher Erzeugnisse zu verzichten.