TIR erfreut: Ständerat lehnt die Motion Regazzi zur Einführung der Verwendung von Widerhaken in Fliessgewässern ab
Der Ständerat hat an seiner gestrigen Sitzung die Motion von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP/TI) abgelehnt. Die Motion fordert vom Bundesrat, die Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) dahingehend zu ändern, dass die Kantone das Angeln mit Widerhaken in Fliessgewässern für Berufsfischerinnen und Berufsfischer sowie Anglerinnen und Angler mit Sachkundenachweis zulassen können. Zuvor hatte bereits die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst den Entscheid des Ständerats.
16.03.2017
Die TIR ist erfreut über den ständerätlichen Beschluss. Sie hat im Vorfeld der Sitzung die tierschutzrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung von Widerhaken in einem Schreiben an die Ständerätinnen und Ständeräte aufgezeigt: Die Verwendung von Angeln mit Widerhaken ist gemäss Tierschutzverordnung verboten (Art. 23 Abs. 1 lit. c TSchV). Nur in Seen und Stauhaltungen können die Kantone die Verwendung von
Angeln mit Widerhaken durch Inhaberinnen und Inhaber eines
Sachkundenachweises gestatten (Art. 5 Abs. 4 VBGF).
Die TIR ist der Ansicht, dass der Einsatz von Widerhaken im Rahmen der Angelfischerei nicht gerechtfertigt werden kann und gegen tierschutzrechtliche Grundsätze verstösst. Das den Fischen mit der Verwendung von Widerhaken zugefügte Leid wiegt schwerer als das Interesse einzelner Kantone an zusätzlichen Handlungsspielräumen in diesem Bereich. Sie ist froh, dass der Ständerat in gleicher Weise empfunden und die Anliegen des Tierschutzes gestützt hat.