TIR hoch erfreut: Luxemburger Entwurf zum neuen Tierschutzgesetz spricht Tieren Würde zu
Luxemburg geht einen grossen Schritt hin zu einem besseren rechtlichen Schutz von Tieren. Das aus dem Jahr 1983 stammende Tierschutzgesetz wird derzeit reformiert. Der von Luxemburgs Landwirtschaftsminister vergangene Woche präsentierte Gesetzesentwurf anerkennt die Empfindungsfähigkeit von Tieren und spricht ihnen eine Würde und das Recht auf Schutz ihres Lebens zu. Tier im Recht (TIR) ist erfreut über diesen Paradigmenwechsel und hofft auf eine grosse Signalwirkung für andere Staaten.
17.05.2016
Ausgehend von diesem modernen Verständnis wurden auch einige neue Regelungen zum Umgang mit Tieren in das revidierte Tierschutzgesetz aufgenommen. Beispielsweise soll die Zucht von Tieren mit dem einzigen Zweck sie wegen ihrer Haut, ihres Felles oder ihrer Federn zu töten, zukünftig verboten sein. Ausserdem müsse die Würde des Tieres über wirtschaftlichen Interessen stehen. Das maschinelle Töten männlicher Küken, wie in der Eierindustrie üblich, da sie keine Eier legen und damit für die Lebensmittelindustrie uninteressant sind, ist mit dem neuen Konzept der Würde des Tieres nicht mehr vereinbar und soll daher verboten werden.
Entsprechend verschärft wurden auch die Strafen für Tierschutzverstösse. Neben höheren Geld- und Freiheitsstrafen wurden administrative Sanktionen geschaffen, um damit eine grössere Flexibilität in Situationen ernsthafter Gefahr erreichen zu können.
Im Schweizer Recht werden Tiere seit 2003 nicht mehr als Sachen betrachtet und gelten seither auch aus rechtlicher Sicht ganz einfach als Tiere. Aufgrund dieses Paradigmenwechsels haben zahlreiche Schweizer Gesetze wie etwa das Zivilgesetzbuch, das Obligationenrecht oder das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht tierrelevante Anpassungen erfahren. Der Schutz der Tierwürde ist seit 2008 ausdrücklich im Tierschutzgesetz verankert worden und gilt auf Verfassungsebene bereits seit 1992. Die Erfahrung der TIR zeigt allerdings, dass den Tieren auch nach über zehn Jahren seit ihrer Loslösung vom Objektstatus und trotz gesetzlich verankerter Tierwürde noch immer nicht der rechtliche Schutz zukommt, den sie verdienen. Das Töten männlicher Eintagsküken gilt hierzulande noch als zulässig, obwohl es unter den Gesichtspunkten des Tierwürdeschutzes keinesfalls zu rechtfertigen ist. Die TIR wird sich daher auch weiterhin beharrlich für griffige Gesetzesnormen und deren konsequenten Vollzug stark machen.