Hornkuh-Initiative kommt vor das Volk: Die TIR gratuliert Armin Capaul zu diesem grossartigen Erfolg!
Die von Biobauer Armin Capaul ins Leben gerufene IG Hornkuh hat im September 2014 eine eidgenössische Initiative lanciert, mit der ein finanzieller Anreiz zur Haltung Horn tragender Kühe und Ziegen geschaffen werden soll. Gestern konnte die Initiative mit 120'859 beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht werden. Tier im Recht (TIR) unterstützt die Initiative, da sie das Enthornen von Rindern und Ziegen als nicht zu rechtfertigende Verletzung der Tierwürde erachtet. Sie gratuliert Armin Capaul zu diesem Erfolg und dankt ihm und seinem Team für sein grosses Engagement!
24.03.2016
Zusätzlich hat die IG Hornkuh im März 2013 eine entsprechende Petition mit dem gleichen Inhalt lanciert. Im Dezember 2013 konnten dem Bundesrat über 18'000 Unterschriften vorgelegt werden. Gestützt auf diesen Erfolg hat die IG Hornkuh am 23. September 2014 die Initiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere" ("Hornkuh-Initiative") lanciert. Weitere Informationen zur Initiative sind auf der Website www.hornkuh.ch erhältlich. Gestern konnte die IG Hornkuh ihre Initiative mit 120'859 beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern einreichen. Nun wird das Stimmvolk über das Anliegen der Initianten entscheiden.
Hörner sind für Rinder in vielerlei Hinsicht von grosser Bedeutung. Anders als dies oftmals angenommen wird, bestehen sie nicht aus empfindungslosem Material wie etwa menschliche Fingernägel. Vielmehr handelt es sich um durchblutete und mit Nerven versorgte Organe, die Bestandteil des Rinderschädels sind. Die Hörner haben darüber hinaus eine wichtige Funktion als Kommunikationsinstrument und spielen unter anderem auch für das Rangverhalten der Tiere eine entscheidende Rolle.
In einem ausführlichen Rechtsgutachten, das 2011 auch als Buch erschienen ist (Band 6 der TIR-Schriftenreihe), hat die TIR das Enthornen von Rindern vor allem unter dem Aspekt der für das Tierschutzrecht fundamentalen Achtung der Tierwürde untersucht. In ihrer Analyse kommt sie zum Schluss, dass das Enthornen für die betroffenen Tiere einen massiven Eingriff in ihre rechtlich geschützte Würde bedeutet. Dieser ist derart schwerwiegend, dass er durch die entgegenstehenden – in erster Linie wirtschaftlichen – Interessen nicht gerechtfertigt werden kann. Das Enthornen stellt folglich eine klare Missachtung der Tierwürde und somit eine Tierquälerei im Sinnes des Tierschutzgesetzes dar. Die TIR unterstützt daher die Hornkuh-Initiative und hofft auf die Annahme des Anliegens durch das Schweizer Stimmvolk.
Damit ausdrücklich nicht unterstützt werden soll eine allfällige Tendenz zum vermehrten Einsatz von Anbindeställen bei Rindern oder Ziegen. Die TIR ist klar der Ansicht, dass Tierhaltungssysteme immer dem Tier angepasst werden müssen, nicht umgekehrt. Weder die Anbindehaltung noch beengte Laufställe sind tiergerecht, vielmehr gehören, neben anderen Faktoren, grosszügige Stallsysteme und – unabhängig vom konkreten System – viel Weidegang zu einer artgemässen Tierhaltung.