TIR kritisiert den Konsum von Froschschenkeln
Während in der Schweiz sämtliche wild lebenden Frösche geschützt sind, ist der Import von Froschschenkeln sowie von lebenden Fröschen zum Verzehr nach wie vor zulässig. Der Konsum dieser vermeintlichen Delikatesse ist aus Tierschutzsicht aber stark zu kritisieren. Bereits 2009 hat Nationalrätin Maya Graf den noch immer verbreiteten Genuss von Froschschenkeln in einer Interpellation infrage gestellt. Der Bundesrat sah damals jedoch keinen Handlungsbedarf. Dass ein solcher aber zweifellos besteht, zeigt das steigende Interesse an Reptilien und Amphibienfleisch. Tier im Recht (TIR) beobachtet diese Entwicklung mit grosser Sorge und hat sich in einer Stellungnahme kritisch zur Revision der Verordnungen zum Lebensmittelrecht ("Projekt Largo") geäussert.
06.01.2016
Zusätzlich werden jedes Jahr ca. 450'000 Frösche – hauptsächlich aus der Türkei – lebend in die Schweiz eingeführt und hier geschlachtet. Bei der Schlachtung werden die Tiere in der Regel lediglich abgekühlt und anschliessend enthauptet, bevor ihre Hinterbeine entfernt werden. Wissenschaftlich ist es jedoch umstritten, ob durch das Abkühlen die Empfindungsfähigkeit der Tiere auch wirklich ausgeschaltet wird. Zusätzlich ist eine Bewilligung der Schlachtanlagen für Frösche nur dann notwendig, wenn die produzierte Fleischmenge 30'000 Kilogramm pro Jahr nicht übersteigt. Dies dürfte bei dem geringen Gewicht der Tiere die Regel sein. Dass dadurch dringend notwendige Kontrollen nur erschwert durchführbar sind oder gar ganz wegfallen, liegt auf der Hand.
Die ausländischen Produktionsmethoden zur Gewinnung von Froschschenkeln
sind in der Schweiz ausdrücklich verboten. Trotzdem werden entsprechende
Erzeugnisse nach wie vor in die Schweiz importiert und zum Kauf
angeboten. Eine solche Doppelmoral ist zweifellos fragwürdig.
Aus Tierschutzsicht ist ein Importverbot für Froschschenkel deshalb zwingend geboten. Ein solches wäre nach Meinung der TIR auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz – insbesondere dem WTO-Recht – vereinbar. Die Argumentation der TIR wurde mittlerweile von den WTO-Rechtsprechungsgremien grundsätzlich bestätigt (vgl. Newsmeldung vom 23. Mai 2014).
Die TIR hat sich auch im Rahmen der aktuellen Revision der Verordnungen des Lebensmittelrechts ("Projekt Largo") ausdrücklich für ein Importverbot von Froschschenkeln ausgesprochen. Auch die mit dem Revisionsentwurf weiterhin gewährte Ausnahme, wonach Frösche ausserhalb von bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden dürfen, ist aus Tierschutzsicht sehr bedenklich und wurde von der TIR in ihrer Stellungnahme beanstandet. Lesen Sie diese hier. Solange die Einfuhr erlaubt bleibt, ist an die Konsumentinnen und Konsumenten zu appellieren, generell auf den Kauf von Froschschenkeln zu verzichten.
Weitere Informationen rund um den Import und die Tötung von Fröschen zum Zweck der Produktion von Froschschenkelfleisch finden Sie unter www.pogona.ch.