TIR referiert an der Schweizerischen Tierärztetagung in Basel
Vom 6.-8. Mai 2015 fand in Basel die dritte Schweizerische Tierärztetagung statt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) referierte am 7. und 8. Mai über die tierschutzrechtlichen Aspekte der tiergestützten Therapie. Dabei fokussierte sie insbesondere auf die Tierwürde und zeigte die möglichen Belastungsfaktoren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tieren im Therapiebereich auf.
11.05.2015
Um einen Beitrag zur Sensibilisierung des tiermedizinischen Fachpersonals für die möglichen Belastungen der zu therapeutischen Zwecken eingesetzten Tiere zu leisten, referierte Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsleiterin der TIR und Rechtsanwältin, an der dritten Schweizerische Tierärztetagung am 7. und 8. Mai über die tierschutzrechtlichen Aspekte der tiergestützten Therapie.
Dabei ging sie insbesondere auf die rechtlich geschützte Tierwürde ein
und warnte vor einer übermässigen Instrumentalisierung oder
Überforderung von Tieren im Rahmen von tiergestützten Interventionen.
Die Zusammenfassung des Referats finden Sie hier.
Die Grenzen zwischen Gebrauch und Missbrauch von Tieren zu therapeutischen Zwecken sind fliessend und werden von der Tierschutzgesetzgebung noch zu wenig umschrieben. Wünschenswert wären daher konkrete Tierschutzbestimmungen über die therapeutische Verwendung von Tieren, wie etwa spezifische Vorschriften über die Einsätze selbst, die Einführung einer Ausbildungspflicht für Personen, die eine Form der tiergestützten Therapie anbieten möchten, sowie eine Auflistung von Tierarten, die nicht zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden dürfen.