Revision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP), der Tierseuchenverordnung (TSV) und der Tierschutzverordnung (TSchV) – TIR reicht Stellungnahme ein
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die revidierte Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP), die revidierte Tierseuchenverordnung (TSV) und die revidierte Tierschutzverordnung (TSchV) Anfang dieses Jahres in die Anhörung geschickt. Gemäss BLV werden dabei Verbesserungen oder Präzisierungen in den Bereichen der Transporte von Schlachttieren, der Seuchenüberwachung und der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten angestrebt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist mit verschiedenen Punkten der Entwürfe jedoch nicht einverstanden und reichte vergangene Woche eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen ein.
24.04.2015
Geplant ist weiter, die Bestimmungen der Tierseuchenverordnung (TSV) betreffend den Viehhandel anzupassen. So sollen Metzger, die Tiere zur Schlachtung im eigenen Betrieb kaufen, neu von der Pflicht, das Viehhandelspatent zu erwerben, ausgenommen werden. Nach Ansicht der TIR ist diese Änderung einzig dann annehmbar, wenn sichergestellt ist, dass die Ausbildung zum Metzger (beziehungsweise zur Fleischfachperson) alle tierschutzrelevanten Aspekte umfasst, die das Viehhandelspatent derzeit vorsieht.
Kritisch zu sehen ist zudem die vorgesehene Überarbeitung der Definition der Begriffe "Heimtiere" und "Nutztiere" in der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP), gemäss der Equiden (Pferde) prinzipiell als Nutztiere gelten sollen. Die Begriffe "Heimtier" und "Nutztier" werden bereits in der Tierschutzverordnung und der Tierarzneimittelverordnung unterschiedlich definiert. Eine zusätzliche anderslautende Definition in der VTNP ist aus Gründen der Rechtssicherheit abzulehnen.
Die TIR hofft, dass ihre Verbesserungsvorschläge bei der Überarbeitung des Verordnungsentwurfs berücksichtigt werden. Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme.