TIR unterstützt Petition zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des Tierschutzrechts auf Crevetten
Der Verein fair-fish hat Anfang 2015 eine Petition lanciert, die vom Bundesrat fordert, Crevetten dem Schweizer Tierschutzrecht zu unterstellen. Grund dafür ist die Einrichtung diverser Crevettenzuchten in der Schweiz ohne vorgängige Prüfung der jeweiligen Haltungsbedingungen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) sowie weitere 17 Organisationen begrüssen diesen Vorstoss und unterstützen die Petition.
23.02.2015
Um diesem Missstand entgegenzutreten hat der Verein fair-fish Anfang 2015 eine Petition lanciert, die die Aufnahme von Crevetten in den Anwendungsbereich des Schweizer Tierschutzrechts fordert. Wirbellose Tiere, wie eben beispielsweise Crevetten, fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Tierschutzrechts. Gemäss Artikel 2 des Tierschutzgesetzes hat der Bundesrat aber die Kompetenz, den Anwendungsbereich auf wirbellose Tiere auszudehnen, wobei er sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen über deren Empfindungsfähigkeit zu orientieren hat. Bisher hat er von dieser Möglichkeit jedoch erst in Bezug auf Kopffüsser (Tintenfische) und Panzerkrebse (beispielsweise Hummer oder Langusten) Gebrauch gemacht.
Die TIR ist der Ansicht, dass eine Ausweitung des tierschutzrechtlichen Geltungsbereichs auf Crevetten aufgrund derer als erwiesen geltenden Empfindungsfähigkeit dringend geboten wäre. Sie begrüsst daher die Petition von fair-fish und ruft alle Tierfreunde auf, diese zu unterstützen.
Die Petition kann noch bis Ende August online unterzeichnet oder ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben fair-fish zugesandt werden.