TIR-Schnupperpraktikum im Tierschutzrecht: Jetzt bewerben für 2015
Unter dem Aspekt der Nachwuchsförderung im Tierschutzrecht bietet die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) interessierten Hochschulabgängern oder Studierenden in höheren Semestern die Möglichkeit eines Schnupperpraktikums bei der TIR. Die Praktikanten lernen dabei das breite Spektrum von tierrelevanten Rechtsbereichen näher kennen. Momentan werden die Praktikumsplätze für das Jahr 2015 vergeben.
15.10.2014
Seit 2007 bietet die TIR Juristen oder Studenten der Rechtswissenschaft in höheren Semestern (Masterstudiengang) die Möglichkeit, im Rahmen eines Schnupperpraktikums während vier bis sechs Wochen einen vertieften Einblick in den Arbeitsalltag der TIR zu erhalten. Die Praktikantinnen und Praktikanten werden dabei mit tierrelevanten Aspekten aus den verschiedensten Rechtsbereichen konfrontiert und können so für den Tierschutz gewonnen werden. Zusätzlich erhalten sie die Gelegenheit, das Spannungsfeld und Zusammenspiel von Rechtsetzung, behördlichem Vollzug, Politik und Medien im Bereich des Tierschutzes "live" zu erleben.
Die Förderung des Tierschutznachwuchses ist von grösster Bedeutung, um die kontinuierliche Verbesserung der Stellung des Tieres im Recht auch mittel- und langfristig zu erreichen.
Aufgrund des grossen Praxisbezugs und der Aufgabenvielfalt leistet das
Schnupperpraktikum auch einen wertvollen Beitrag zur juristischen
Ausbildung der Praktikanten. Die rege Nutzung des Angebots und das
positive Feedback der Absolventen belegen ausserdem, dass das
Schnupperpraktikum einem grossen Bedürfnis von Studierenden und Juristen
entspricht.
Derzeit werden die Praktikumsplätze ab dem 1.01.2015
vergeben. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns über Ihre
elektronische Bewerbung an Christine Künzli, stellvertretende
Geschäftsleiterin, kuenzli@tierimrecht.org.