TIR-Informationsbroschüre über den illegalen Welpenhandel
Der internationale Handel mit jungen oder exotischen Tieren boomt. Insbesondere Hunde sind vom illegalen Import betroffen. Um diesen Trend zu stoppen, engagiert sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) für striktere Einfuhr- und Handelsbewilligungsvorschriften und informiert in ihrem aktuellen Flyer über die Problematik des internationalen Welpenhandels.
24.02.2014
Der Handel mit Importwelpen, die unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet werden, floriert. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schätzt, dass jährlich über 100'000 Tiere – davon über 60 % Hunde – illegal in die Schweiz geschmuggelt werden. Ausländische Hundewelpen sind meist billiger zu haben als Tiere aus Schweizer Zuchten. Zudem werden sie für den Käufer bequem und einfach im Internet angeboten.
Seit Mai 2013 gilt in der Schweiz ein Hausierhandelsverbot für Hunde. Das bedeutet, dass Hunde nicht mehr auf öffentlichen Plätzen zum Verkauf angeboten werden dürfen. Dieses Verbot ist zwar begrüssenswert, doch werden zahlreiche Hunde aus tierschutzwidrigen Zuchten auch über Händler in die Schweiz eingeführt, die hierzulande rechtmässig registriert sind und über eine Bewilligung verfügen. Die TIR fordert daher eine Verschärfung der Praxis bei der Bewilligungserteilung für den Handel mit Hunden mittels eindeutiger Tierschutzkriterien, um so dem Import von Hunden aus tierschutzwidrigen Zuchten entgegenzuwirken.
Falls Sie in Erwägung ziehen, sich einen Welpen anzuschaffen, holen Sie
vorgängig Informationen über die Zucht und die Haltungsbedingungen ein
und seien Sie vorsichtig bei Internetangeboten aus dem Ausland. Falls
Sie unseriöse Inserate entdecken, können Sie diese dem kantonalen
Veterinärdienst oder den Strafverfolgungsbehörden melden.
Der
TIR-Themenflyer "Stopp dem illegalen Welpenhandel" kann hier als PDF
heruntergeladen oder in Druckform bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt
werden.