Teilrevidierte Tierschutzverordnung in Kraft getreten
Seit Anfang dieses Jahres ist die teilrevidierte Version der Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft. Neben einigen begrüssenswerten Neuerungen enthält die überarbeitete Verordnung auch zahlreiche Änderungen, die aus Tierschutzsicht einen Rückschritt darstellen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens für strikte Vorschriften zugunsten des Tierwohls stark gemacht.
06.01.2014
Bei der Teilrevision handelt es sich um die erste umfassende Überarbeitung der 2008 komplett erneuerten Tierschutzverordnung. Das offizielle Ziel der Änderungen lag dabei in der Schliessung von Lücken, der Bereinigung von Unklarheiten und der Anpassung verbesserungswürdiger Vorschriften. Die TIR hatte sich mit einer ausführlichen Stellungnahme am Vernehmlassungsverfahren beteiligt und dort auf diverse Schwachstellen hingewiesen und entsprechende Verbesserungsvorschläge angebracht.
Die Gesamtbewertung der Teilrevision fällt aus der Sicht der TIR jedoch durchwachsen aus. So sind zahlreiche Neuerungen in die nun definitiv geltende Fassung aufgenommen worden, die dem Tierschutzgedanken klar zuwiderlaufen. Zu denken ist dabei etwa an die Aufweichung des Stacheldrahtverbots bei der Pferdehaltung. Ebenfalls eine enorme Einschränkung des Tierwohls bedeutet die Abschaffung der Pflicht, Hunde bei der Zwinger- oder Boxenhaltung jeweils in Gruppen zu halten. Neu muss den Tieren lediglich noch Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu Artgenossen gewährt werden. Aber auch dies gilt nur für Hunde, die länger als drei Monate im Zwinger bzw. in der Box gehalten werden und nicht mindestens fünf Stunden täglich ausserhalb des Geheges Kontakt zu Menschen oder anderen Hunden haben.
Daneben enthält die teilerneuerte Tierschutzverordnung aber auch einige begrüssenswerte Änderungen. Erfreulich ist beispielsweise, dass das Barren und die Rollkur beim Umgang mit Pferden sowie die Verwendung von Zughalsbändern ohne Stopp bei Hunden nun ausdrücklich verboten sind.
Auch
auf Bundesverwaltungsebene ist es zum Jahreswechsel zu einer Neuerung
gekommen: Das bisherige Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ist mit der
Abteilung Lebensmittelsicherheit des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zum
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vereinigt
worden, das ab sofort unter anderem für den Bereich Tierschutz
zuständig ist.
Die TIR wird genau beobachten, wie sich die zum
Jahresbeginn in Kraft getretenen Änderungen auf den Schutz der Tiere
auswirken werden. Wie bisher wird sie sich auch weiterhin dafür
einsetzen, dass die geltenden Tierschutzvorschriften konsequent
umgesetzt werden.