Klage gegen den zyprischen Vogelfang von der Europäischen Kommission entgegengenommen
Am 25. März 2013 hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gemeinsam mit der Vogelschutzorganisation Migratory Bird Conservation in Cyprus (MBCC) eine Klage gegen Zypern wegen Tolerierung des illegalen Vogelfangs bei der Europäischen Kommission eingereicht. Diese hat den Eingang der Klage nun bestätigt und die Notwendigkeit der Ergreifung von Massnahmen anerkannt.
09.08.2013
Zypern missachtet seit Jahren die internationalen Bestimmungen zum Schutz von Zugvögeln. Weil diese im Inselstaat als Delikatesse gelten, werden sie in tier- und artenschutzwidriger Weise mit Leimruten und Netzen gefangen. Zwar ist der Vogelfang auf Zypern verboten. Dennoch weist die Monitoringorganisation MBCC seit zehn Jahren gravierende Vollzugsmängel nach (siehe Newsmeldung vom 25.3.2013). Aus diesem Grund haben MBCC und die TIR eine ausführliche Rechtsschrift verfasst und Zypern bei der Europäischen Kommission angeklagt.
Inzwischen haben MBCC und die TIR Antwort aus Brüssel erhalten. Die Europäische Kommission anerkennt die Klage und gibt zu verstehen, dass sie sich des Problems des illegalen Vogelfangs auf Zypern bewusst ist. Es liege jedoch hauptsächlich in der Verantwortung der Regierung Zyperns, den Vollzug der entsprechenden EU-Vogelschutzrichtlinie sicherzustellen.
MBCC und die TIR sehen aufgrund des offensichtlich fehlenden Willens Zyperns, den Missstand zu beheben, die Europäische Kommission in der Pflicht und fordern deshalb rechtliche Sanktionen.
Sie werden zu diesem Zweck auch Janez Potočnik, den obersten
Umweltschutzbeauftragten Europas, umfassend über die Problematik
informieren, um dem Schutz der Wildvögel Nachdruck zu verschaffen.
Rotkehlchen in Leimfalle