Tierschutzrecht – Zahlreiche Übergangsfristen abgelaufen
Im September 2008 ist die total revidierte Tierschutzgesetzgebung in Kraft getreten. Um den Tierhaltenden genügend Zeit zu geben, sich an die neuen Regelungen anzupassen, enthält die Tierschutzverordnung diverse Übergangsbestimmungen. Am 1. September 2013 sind nun zahlreiche der dort vorgesehenen Fristen abgelaufen, womit die betreffenden Vorschriften ab sofort verbindlich sind. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die zumindest punktuellen Verbesserungen gewisser Haltungsformen, die damit einhergehen.
05.09.2013
Das 2008 in Kraft getretene Tierschutzrecht enthält gegenüber der alten Gesetzgebung zahlreiche neue Vorschriften über die Tierhaltung, die teilweise auch bauliche Anpassungen der Haltungseinrichtungen erfordern. Zudem sieht die neue Tierschutzverordnung auch verschiedene neue Ausbildungspflichten vor. Da von den Betroffenen nicht erwartet werden konnte, dass sie von einem Tag auf den anderen ihre Ställe und Gehege umbauen beziehungsweise über die neu geforderten Ausbildungen verfügen, sind für viele der neuen Regelungen Übergangsfristen geschaffen worden. Innerhalb derer haben respektive hatten die Tierhaltenden Zeit, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Eine Vielzahl der in der Tierschutzverordnung vorgesehenen Übergangsfristen ist am 1. September 2013 abgelaufen. Seit Ende letzter Woche sind die betreffenden Bestimmungen also zwingend einzuhalten. Wer diesen zuwiderhandelt, macht sich somit ab sofort strafbar. Bedeutende Änderungen bringt die neue Rechtslage insbesondere im Bereich der Rinder-, Pferde- und Schweinehaltung mit sich. So etwa müssen Kälbern nun jederzeit Zugang zu Wasser haben, ist Pferden zumindest Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu anderen Pferden zu gewähren und sind die Halter von Schweinen verpflichtet, diesen jederzeit eine Beschäftigungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus sind nun auch einige Ausbildungsvorschriften im Bereich
der Tierhaltung definitiv in Kraft getreten. Eine Übersicht über die am
1. September abgelaufenen Fristen findet sich auf der Website des
Bundesamts für Veterinärwesen (BVET).
Die TIR begrüsst die
zumindest punktuellen Verbesserungen, die das Ablaufen der
Übergangsfristen aus Tierschutzsicht mit sich bringt. Von den
Tierhaltenden erwartet die TIR, dass sie sich auch tatsächlich an die
nun definitiv geltenden Bestimmungen halten, nachdem sie fünf Jahre Zeit
hatten, die Haltungsbedingungen an den neuen gesetzlichen Rahmen
anzupassen. Von den zuständigen Behörden ist zu fordern, dass sie ein
besonderes Augenmerk auf die neu in Kraft getretenen Vorschriften
richten und bei festgestellten Verstössen die notwendigen verwaltungs-
und strafrechtlichen Massnahmen einleiten.