TIR begrüsst Hörnerfranken-Petition
Die von Biobauer Armin Capaul ins Leben gerufene IG Hornkuh hat am 18. März 2013 Petition lanciert, mit der ein finanzieller Anreiz zur Haltung Horn tragender Kühe und Ziegen geschaffen werden soll. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Petition, da sie das Enthornen von Rindern und Ziegen als nicht zu rechtfertigende Verletzung der Tierwürde erachtet.
21.03.2013
Zahlreichen Ziegen und Rindern werden heutzutage routinemässig die Hörner entfernt. Schätzungen zufolge sind rund 90 Prozent aller hierzulande gehaltenen Kühe hornlos. Mit dem Ziel, behornte Kühe und Ziegen in der Schweiz zu erhalten, wandte sich die IG Hornkuh am 6. Dezember 2010 mit einem offenen Brief an das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Darin forderte sie, dass Bauern, die ihre Tiere nicht enthornen, Direktzahlungen von täglich einem Franken pro Kuh und 20 Rappen pro Ziege erhalten sollen. Mit diesem sogenannten Hörnerfranken könnten die Bauern für den erhöhten Aufwand entschädigt werden, den die Haltung Horn tragender Kühe und Ziegen mit sich bringt, da diese gegenüber ihren enthornten Artgenossen mehr Platz und eine intensivere Betreuung benötigen. Der Vorschlag wurde jedoch anlässlich der parlamentarischen Beratung über die Agrarpolitik 2014-2017 im Herbst beziehungsweise Winter 2012 sowohl vom National- als auch vom Ständerat verworfen.
Die IG Hornkuh plant nun, im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014-2017 in den kommenden Monaten erneut eine entsprechende Eingabe einzureichen. Um ihrem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen, hat sie zudem eine Petition zur Einführung des Hörnerfrankens lanciert. Die entsprechenden Unterschriftenbögen finden Sie hier.
Hörner sind für Rinder in vielerlei Hinsicht von grosser Bedeutung. Anders als dies oftmals angenommen wird, bestehen sie nicht aus empfindungslosem Material wie etwa menschliche Fingernägel. Vielmehr handelt es sich um durchblutete und mit Nerven versorgte Organe, die Bestandteil des Rinderschädels sind. Die Hörner haben darüber hinaus eine wichtige Funktion als Kommunikationsinstrumente und spielen unter anderem auch für das Rangverhalten der Tiere eine entscheidende Rolle.
In einem ausführlichen Rechtsgutachten, das 2011 auch als Buch
erschienen ist, hat die TIR das Enthornen von Rindern vor allem unter
dem Aspekt der im Tierschutzrecht fundamentalen Achtung der Tierwürde
untersucht. In ihrer Analyse kommt sie zum Schluss, dass das Enthornen
für die betroffenen Tiere einen massiven Eingriff in ihre rechtlich
geschützte Würde bedeutet.
Dieser ist derart schwerwiegend, dass er
durch die entgegenstehenden – in erster Linie wirtschaftlichen –
Interessen nicht gerechtfertigt werden kann. Das Enthornen stellt folglich eine klare Missachtung der Tierwürde und
somit eine Tierquälerei im Sinnes des Tierschutzgesetzes dar.
Die TIR begrüsst daher die Hörnerfranken-Petition und hofft auf einen entsprechenden Erfolg im Parlament.
- www.valengiron.ch: Hintergrundinformationen zur Hörnerfranken-Petition
- TIR-Gutachten: Bolliger Gieri / Spring Alexandra / Rüttimann Andreas, Enthornen von Rindern unter dem Aspekt des Schutzes der Tierwürde (Schriften zum Tier im Recht, Band 6), Zürich/Basel/Genf 2011
- TIR-Flyer: Kühe brauchen ihre Hörner!