TIR erfreut: Deutschland verbietet Zoophilie
Im Rahmen der Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes wird der Einbezug von Tieren in sexuelle Handlungen neu für strafbar erklärt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist hoch erfreut, dass die in der Schweiz bereits seit 2008 verbotene Zoophilie nun auch in Deutschland untersagt wird.
18.12.2012
Mit der Annahme der Änderung des deutschen Tierschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag am 14. Dezember 2012 werden sexuelle Handlungen mit Tieren (Zoophilie; umgangssprachlich auch als Sodomie bezeichnet) ausdrücklich unter Strafe gestellt, um Tiere vor geschlechtlichen Übergriffen zu schützen. Neben der Nutzung von Tieren für sexuelle Praktiken gelten auch das Zurverfügungstellen von Tieren hierfür und das entsprechende Abrichten als strafbar.
Zoophile Handlungen sind nicht zwingend mit körperlichen Schmerzen oder Schäden für das betroffene Tier verbunden. Während die "Unzucht mit Tieren" in Deutschland aber lange Zeit als Sittlichkeitsdelikt strafrechtlich verfolgt wurde, erfolgte 1969 die Aufhebung des Verbots unter Hinweis darauf, dass die Tat an sich zwar moralisch verwerflich, jedoch nicht rechtsrelevant sei. Das oftmals erhebliche Leiden der betroffenen Tiere wurde bislang verkannt und tabuisiert.
In der Schweiz wird die Zoophilie seit 2008 ausdrücklich durch das
Tierschutzgesetz verboten. Sie gilt als Missachtung der rechtlich
geschützten Tierwürde und kann als Vergehen mit hohen Geldstrafen bis
hin zu Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Die Stiftung für das Tier im
Recht (TIR) hat wesentlich zur Aufnahme des Zoophilieverbots in die
schweizerische Rechtsordnung beigetragen und die rechtlichen Grundlagen
hierfür erstellt. Umso mehr ist sie darüber erfreut, dass immer mehr
Länder die Tierschutzrelevanz des Themas ebenfalls erkennen und sexuelle
Handlungen mit Tieren generell untersagen. Sie beglückwünscht die
deutschen Kollegen zum Erfolg ihrer hartnäckigen Bemühungen.